Schweinehaltung Mit einer Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen eine deutliche Verschärfungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erreichen. Die rot-grüne Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit der „erkennbar werdenden leistungsmäßigen Überforderung der Schweine“. Der Bundesrat berät am Freitag über die Initiative. Wesentliche Forderungen aus dem Verordnungsentwurf sind:
- etwa 30 % mehr Platz pro Tier (0,45 m² für Ferkel über 20 kg, 0,95 m² für Mastschweine von 50 bis 110 kg, 2,9 m² für Sauen in Gruppen von 6 bis 39 Tieren);
- für alle Schweine Zugang zu Beschäftigungsmaterial (Stroh, Heu, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder eine Mischung dieser Materialien) ;
- für alle Schweine Zugang zu Raufutter oder sonstigem strukturierten, rohfaserreichen Material ab dem 8. Lebenstag;
- 5 % Rohfaser im Futter aller Schweine (außer tragende Sauen)
- Säugedauer mindestens vier Wochen (mit Ausnahmen);
- Verbot der mutterlosen Aufzucht;
- 5 kg Mindestgewicht bei jedem Absetzferkel;
- Nestbaumaterial ab eine Woche vor erwartetem Geburtstermin;
- Dokumentation der Ferkelzahlen und -gewichte;
- höchstens 15 % Ferkelverluste und höchstens 20 % der Ferkel unter 1 kg Geburtsgewicht
- einmal jährliche Reinigung der Wasserleitungen und Tränkeeinrichtungen, bei eigenem Wasser Analysen im dreijährigen Turnus;
- Sachkundenachweis des Tierhalters.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lehnt das Vorhaben in einer Stellungnahme entschieden ab. Sie hält die im Verordnungsentwurf veranschlagten Mehrkosten von zehn Euro pro Mastschwein für unrealistisch und kalkuliert mit einem Zusatzaufwand von mindestens 25 bis 30 Euro je Mastschwein. Da viele Schweinehalter für die gerade erst vollständig umgesetzte aktuelle Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bereits hohe Investitionen tätigen mussten, sieht die ISN darin eine existenzielle Bedrohung für hiesige Familienbetriebe. Sie mutmaßt, es gehe weniger um das Wohl der Tiere als um Futter für den bevorstehenden Bundestagswahlkampf geht. PI/red