JGS-Anlagen Aller Voraussicht wird es nun doch verschärfte Anforderungen für Güllelager geben. Dem Vernehmen nach wird die Bundesregierung die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit den Maßgaben des Bundesrates in Kraft setzen.
Das bedeutet: Wie von den Ländern gefordert, werden Vorgaben für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) in die Bundesverordnung aufgenommen. Dann werden unter anderem Sachverständigenprüfungen sowie Leckageerkennungssysteme für Güllebehälter von mehr als 25 m3 verpflichtend.
Der Meinungsumschwung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt steht offenbar im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Novelle der Düngeverordnung. Das Bundesumweltministerium hat sich mittlerweile mit dem Agrarressort weitestgehend auf einen Entwurf geeinigt. Eine Voraussetzung für die Verständigung sei gewesen, das Schmidt gegenüber Umweltministerin Barbara Hendricks seine Zustimmung zur Anlagenverordnung signalisiert habe, heißt es in Berlin. Daneben dürften auch die anstehenden schwierigen Verhandlungen mit dem Bundesrat über die Düngeverordnung den CSU-Politiker bewogen haben, von seiner bisherigen harten Linie in Sachen AwSV abzuweichen.
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Anforderungen für JGS-Anlagen nicht zu verschärfen. Der Beschluss des Bundesrates würde den Strukturwandel in der Landwirtschaft massiv beschleunigen, weil die unverhältnismäßigen Auflagen vor allem kleine und mittlere tierhaltende Betriebe mit älteren Anlagen unter Druck setzten.
Aus den selben Gründen fordert der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den Fortbestand der gültigen bau- und wasserrechtlichen Länderregelungen.
AgE/PI/red