Pauschales Umbruchverbot stößt auf breite Kritik

Pauschales Umbruchverbot stößt auf breite Kritik -

Grünlandschutz In der CDU/CSU gibt es Unmut über den Entwurf der Bundesregierung für das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Der Ärger richtet sich gegen den nach Auffassung der Abgeordneten zu weitgehenden Schutz von Dauergrünland. Laut Entwurf soll das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig vom Schutzstatus einem Umbruchverbot unterliegen. Eine derart strikte Regelung sei nicht akzeptabel, heißt es in der Unionsfraktion.

Dort sperrt man sich daher auch gegen eine parallele Einbringung des Gesetzentwurfs, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Vorsitzende vom Bundestagsernährungsausschuss, Gitta Connemann, warnte vor massiven Folgen für Grünlandbetriebe und kündigte an, sich im Gesetzgebungsverfahren gegen die Regelung stark zu machen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, nannte es völlig inakzeptabel, das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig von seiner Schutzwürdigkeit einer strikten Veränderungssperre zu unterwerfen.

Eine ähnliche Position vertritt der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Grünland ist nicht gleich Grünland“, begründete Vorsitzender Ottmar Ilchmann die Ablehnung eines pauschalen Umbruchverbotes. Der Schutz des Dauergrünlands vor Umwandlung in Ackerland sei nachvollziehbar, in naturschutzfachlich unbedenklichen Fällen müssten aber ein Umbruch zur Neuansaat bzw. Narbenerneuerung erlaubt bleiben, etwa nach ihrer Zerstörung durch Gänse.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ging in seiner Stellungnahme zum Gesetz auf den Aspekt Grünlandschutz nicht ein, sondern hob die Vorteile des Regelwerks insgesamt für Umwelt und Bauern hervor. Das Gesetz muss bis zum 1. August 2014 in Kraft getreten sein.
AgE/PI/red