Pflegebahr statt Kostenfalle

Private Pflegeversicherung Die zunehmende Lebenserwartung der Deutschen hat auch eine Schattenseite: Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Bereits heute trifft dies auf etwa 2,25 Millionen Bundesbürger zu. Der demografische Wandel wird diese Zahl noch weiter erhöhen. Vorsorge für diesen Fall sollte schon in möglichst jungen Jahren getroffen werden.
Vor der steigenden Zahl Pflegebedürftiger kann der Gesetzgeber nicht die Augen verschließen. Planungen zur Reform der Pflegeversicherung, die unter anderem auf die Einführung einer Kapitaldeckung zielen, werden derzeit diskutiert. Ganz eindeutig setzen die Politiker auch in diesem Bereich auf mehr Eigenverantwortung der Versicherten.

Hoher Zuschussbedarf

Ein eindeutiges Signal in diese Richtung heißt neudeutsch „Pflegebahr“. Analog der „Riesterrente“ hat Gesundheitsminister Daniel Bahr staatliche Zuschüsse für den Abschluss privater Verträge über eine Pflegeversicherung ins Gespräch gebracht. Über die Höhe zukünftiger Pflegekosten lassen sich kaum sichere Prognosen abgeben. Grad und Dauer der Pflegebedürftigkeit spielen dabei eine große Rolle, von Steigerungen bei den Ausgaben ist jedoch sicher auszugehen. Noch teurer wird es, wenn auch diese Leistung Qualität bieten soll.

In der Pflegestufe III, der höchsten Pflegestufe, erreichen die Kosten bereits heute einen Betrag von 3.300 Euro und mehr. In diesem Betrag sind zusätzliche Leistungen wie unter anderem für spezielle Nahrungsmittel, Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfemittel oder Selbstbehalte noch nicht eingerechnet. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt mit 1.550 Euro noch nicht einmal die Hälfte des Betrages ab, der Zuschussbedarf pro Jahr erreicht einen Betrag von mehr als 20.000 Euro. Können die Pflegebedürftigen dieses Geld nicht selbst aufbringen, müssen die Kinder für die Kosten aufkommen oder die Pflegebedürftigen werden zum Sozialfall. Dieses Schicksal trifft bereits für 40 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland zu.

In der Landwirtschaft müssen besondere Bedingungen berücksichtigt werden. Die Versorgung der Altenteiler einschließlich der Pflege wird bei Hofübergabeverträgen auch heute noch häufig mit aufgenommen. Der Hofnachfolger übernimmt in diesem Fall die Verpflichtung zur „Hege und Pflege“. In der Regel beschränken sich die Verträge auf persönlich leistbare Pflege. Sind keine derartigen Beschränkungen vorgesehen, besteht das Risiko weitergehender Ansprüche zur Finanzierung der Pflegeleistung.

Klammert der Hofübergabevertrag die „Hege und Pflege“ aus, gelten die gesetzlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach greift die Pflegekasse zunächst auf das Privatvermögen des Pflegebedürftigen zurück. Ist dieses aufgebraucht, prüft das Sozialamt die unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtiger Verwandten. Deren Existenzgrundlage darf nicht tangiert werden. Damit kann auf das Hofvermögen nicht direkt zurückgegriffen werden, allerdings können die Sozial-
ämter eine entsprechende Grundschuld eintragen lassen. Der Hoferbe muss diese später zurückzahlen. Ein zusätzliches Risiko gehen Altenteiler ein, wenn Kinder nach der Hofübernahme aus der Landwirtschaft ausscheiden und die ehemals getroffene Vereinbarung zur „Hege und Pflege“ damit hinfällig wird.

Enorme Unterschiede

Versicherungsunternehmen bieten eine Reihe von Möglichkeiten, sich gegen die Kostenflut im Falle der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Hier gibt es eine Fülle von Angeboten mit großen Unterschieden. Die Versicherung kann sich auf eine Pflegerente, ein Pflegetagegeld oder auch auf Pflegekosten beziehen. Zudem kalkulieren die Unternehmen bei verschiedenen Produkten mit sehr unterschiedlichen Zahlen. Im Einzelfall sollte genau geprüft werden, welches Produkt eines Anbieters für den Einzelfall die beste Lösung bietet.
Folgende Punkte sollten beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung bedacht werden:

  • Auf Verträge mit dauerhaft stabilen Beiträgen achten, denn der Vertrag muss auch im Alter noch finanzierbar sein!
  • Lebenslange Laufzeit vereinbaren – das Risiko der Pflegebedürftigkeit nimmt mit steigendem Alter zu.
  • Tritt der Pflegefall ein, sollte der Vertrag beitragsfrei gestellt werden!
  • Flexible Beitragszahlungenvereinbaren – mit größeren Einmalzahlungen kann beispielsweise die laufende finanzielle Belastung reduziert werden. Zur Überbrückung finanzieller Engpässe können aber auch bereits geleistete Beiträge wieder aus dem Vertrag herausgenommen werden.
  • Produkte, die neben dem Beginn der Rentenzahlung einen Sofortbetrag leisten, sind auf die Situation Pflegebedürftiger besonders abgestimmt. Sie können Erstkosten wie Umbauten im Haus (Türen, Treppen, Sanitär- und Schlafbereich) auffangen. Sechs Monatsrenten sollten für derartige Sofortleistungen angesetzt werden.

Für alle Fragen zur Pflegeversicherung und insbesondere die Auswahl des richtigen Produkts stehen die Versicherungsexperten der Landvolkmakler gerne zur Verfügung. Die zuständigen Ansprechpartner sind über den zuständigen Kreisverband des Landvolkes Niedersachsen erreichbar.
Heino Beewen,

Landvolkdienste Niedersachsen