„Photovoltaik vorrangig auf Dächern und Gebäuden ausbauen“

Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
Das Landvolk hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens in einer schriftlichen Stellungnahme betont, dass die "Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft“ der Sicherung der Ernährungsgrundlage dienen Foto: Landpixel

(DBV/Berlin). Zur Vorlage der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fordert der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, vorrangig auf den Ausbau auf Dächern und Gebäuden zu setzen: „Den PV-Ausbau auf die Fläche zu schieben ist der falsche Ansatz und wird auch die Akzeptanz von Photovoltaik schädigen. Ertragreiche Landwirtschaftsflächen müssen geschützt werden. Der ländliche Raum darf nicht verbaut werden, um für die Städte Strom zu produzieren.“

Landwirte zählen heute zu den führenden Investoren in Photovoltaik, etwa 15 % der Photovoltaikanlagen werden von Landwirten betrieben. Wenn der Ausbau der Photovoltaik bis 2030 zur Hälfte in herkömmlichen Freiflächenanlagen erfolgt, ist mit einem zusätzlichen Flächenverlust der Landwirtschaft von etwa 80.000 Hektar bis 2030 zu rechnen. Das sind etwa 20 Hektar Flächenverlust für die Landwirtschaft pro Tag. Agri-PV unterstützt der DBV, wird aber unter den jetzigen Bedingungen nur eine Nische bleiben.

Die wichtigsten Forderungen des DBV beim Ausbau der Photovoltaik:
Notwendig ist ein Ausbau der Photovoltaik vorrangig auf Dächern, Gewerbe- und Sonderbauten sowie Konversionsflächen.

  • Notwendig ist ein Ausbau der Photovoltaik vorrangig auf Dächern, Gewerbe- und Sonderbauten sowie Konversionsflächen.
  • Der Ausbau der Verteilnetze muss tatsächlich Priorität bekommen. Dieser Engpassfaktor muss in der Photovoltaik-Strategie als erfolgskritisch eingestuft werden.
  • Hindernisse beim Eigenverbrauch und bei der Nahstromvermarktung müssen weiter abgebaut werden. Dezentrale Erzeugungslösungen tragen zur Netzstabilisierung bei.
  • Speicherlösungen und Sektorkopplungen sind zu unterstützen.
  • Der DBV fordert, den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für die Sicherung einer nachhaltigen Ernährung so weit wie möglich zu vermeiden. Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur unter eng begrenzten Bedingungen für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden. Hier muss eine regionale Differenzierung bzw. Abwägung örtlicher agrarstruktureller Belange erfolgen.
  • Bürgerenergieprojekten ist im EEG weiter Vorrang zu geben und dessen Definition sollte auch Landwirte und Grundeigentümer einschließen, die sich als Betreibergesellschaften zusammenschließen.
  • Agri-PV sollte im EEG besser gefördert werden, damit sie sich durchsetzen kann.
  • Der DBV schlägt eine Außenbereichsprivilegierung für kleine Photovoltaik-Anlagen im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben bis 1 MW/1 ha vor.
  • Die 500m-Streifen an Autobahnen und Eisenbahnen sollten künftig aus der EEG-Förderung gestrichen werden. Agrarstrukturell nachteilige Flächenzerschneidungen und der Verlust hochproduktiver Flächen können so gemindert werden.
  • Seit 2023 gilt eine baurechtliche Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen auf Flächen längs von Autobahnen und zweigleisigen Hauptbahnen. Der DBV fordert die Aufnahme eines kommunalen Planvorbehalts in den neuen Privilegierungstatbestand. Dadurch werden die zuständigen Kommunen in die Lage versetzt, durch positive Planung einer unerwünschten lokalen Konzentration von Freiflächen-PV entgegenzuwirken und agrarstrukturelle Belange (Schonung von ertragreichen Landwirtschaftsflächen) zu berücksichtigen.
  • Der DBV fordert, dass in Zukunft die Länder regionale Eignungs- bzw. Vorranggebiete für PV-Freiflächenanlagen festlegen. Sie müssen dabei agrarstrukturelle Belange beachten, d.h. die Einschränkungen der aktiven Landwirtschaft sind zu minimieren und es sind vorrangig ertragsschwache Standorte zu verwenden. Bei der Standortsuche ist auch die infrastrukturelle Einbindung in das regionale Energiesystem zu berücksichtigen, z.B. Standorte von Elektrolyseuren.
  • Es bedarf einer steuerrechtlichen Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt.
  • Der DBV lehnt eine Duldungspflicht der Grundeigentümer für Netzanschlussleitungen zu PV- und Windparks ab und setzt auf private Verhandlungsprozesse. Eine Duldungspflicht würde den Anschlussprozess nicht beschleunigen, sondern verzögern.

      Die Stellungnahme des DBV zur Photovoltaik-Strategie des BMWK finden Sie hier im Detail.

      Quelle: DBV-Pressemitteilung 04.05.2023