Tierseuchenabwehr Die Prävention erhält bei der Abwehr von Tierseuchen künftig mehr Gewicht. Das geht aus dem Entwurf eines Tiergesundheitsgesetzes hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Neuregelung, die das bisherige Tierseuchengesetz ablösen soll, sieht eine Vielzahl von Verordnungsermächtigungen vor, um dem Ziel einer stärkeren Vorbeugung Rechnung zu tragen. So sollen künftig eigenbetriebliche Kontrollen zur Seuchenabwehr ebenso angeordnet werden können wie verpflichtende hygienische Maßnahmen. Ein Monitoring soll die Behörden in die Lage versetzen, Gefahren frühzeitiger zu erkennen. Außerdem sollen die Behörden Schutzgebiete einrichten können, die überwiegend tierseuchenfrei sind und in die Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden dürften. Am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) soll eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ eingerichtet werden, die in Abhängigkeit von der Tierseuchensituation in Deutschland passende Impfempfehlungen erarbeiten soll.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Beschluss als eine „wichtige Stärkung des Präventionsgedankens bei der Tierseuchenbekämpfung“. Nunmehr seien vor allem Bund und Länder gefordert, alle vorhandenen Möglichkeiten zur Vorbeugung von Krankheiten und zur Gesunderhaltung der Tiere auch auszuschöpfen. Die Bundestierärztekammer (BTK) sprach von einem Paradigmenwechsel „weg davon, der Seuche hinterherzulaufen, hin zur Prävention“. AgE/red