Premium und Basis statt Regelförderung

Premium und Basis statt Regelförderung -

AFP-Grundsätze Die Förderung von Stallbauten wird künftig stärker an Tierschutzanforderungen ausgerichtet. Das geht aus dem neuen Rahmenplan 2014 bis 2017 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hervor, den der zuständige Planungsausschusses (Planak) nach schwierigen Verhandlungen beschlossen hat.

An die Stelle der bisherigen Regelförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) tritt eine Basisförderung mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 % der Investitionskosten. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, muss bereits bestimmte bauliche Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen, die im AFP festgelegt worden sind. Zusätzliche Anforderungen an den Tierschutz gelten für die Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 %. Die Länder können die Fördersätze aufstocken. Generell sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter ab 2014 nur noch förderfähig, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. In der Umsetzung dieser Vorgabe haben die Länder weitgehend freie Hand. Pauschale Vorgaben wie die Einhaltung einer Höchstgrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar aus Wirtschaftsdünger oder eine Güllelagerkapazität von neun Monaten wird es im Rahmenplan nicht geben.  Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stieß die Neuausrichtung des AFP auf scharfe Kritik. Seiner Auffassung nach ist jeder Neubau eines Stalles bereits eine Investition in das Tierwohl. Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann wertete es als Erfolg, dass die Basisförderung erhalten werden konnte.
AgE/red