Rolle zurück in Alterssicherung

Alterssicherung      Die Ende 2010 eingeführte Verschärfung bei der Befreiung
von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) nach
einer Eheschließung wird aller Voraussicht nach wieder aufgehoben.
Wie
der Deutsche Bauernverband am vergangenen Freitag unter Berufung auf eine
Initiative der zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
mitteilte, könnte es bereits kurzfristig zu einer Gesetzesänderung kommen,
um den alten Rechtszustand rückwirkend wieder herzustellen. Damit müsste
die rückwirkende Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte nicht
mehr innerhalb der Drei-Monate-Frist nach der Eheschließung erfolgen muss.
Entscheidend soll stattdessen wieder der Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Bescheids über die Feststellung der Versicherungspflicht sein. Profitieren
von einer solchen Regelung würden rund 2.000 landwirtschaftliche Familien,
da dann sechs Mio. Euro an Beiträgen nicht nachentrichtet werden müssten.
Vorgesehen ist zudem, dass bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet
werden. Das Landvolk Niedersachsen hatte sich gemeinsam mit dem DBV für
die Betroffenen eingesetzt. In den nächsten Monaten wird ein monatliches
Datenaustauschverfahren zwischen den Trägern der gesetzlichen
Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse eingeführt, um
letztere von der Eheschließung in Kenntnis zu setzen. Der
Versicherungsträger kann damit künftig den Versicherten dank
Datentauschverfahren rechtzeitig über die neue Versicherungspflicht
informieren.    AgE