Rückschluss nur bedingt möglich

Rückschluss nur bedingt möglich - Foto: Landvolk
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Tierschutz Schlachtbefunde eignen sich bislang nur bedingt als Tierschutzindikatoren. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen. Danach lassen sich zwar aus den meisten der amtlich erhobenen Befunde Rückschlüsse auf die Tiergesundheit während der Haltung ziehen; die eigentliche Herausforderung sei aber die Standardisierung der Erhebung. Denn selbst automatisiert erhobene Schlachtbefunde wie Fußballenentzündungen beim Mastgeflügel würden nicht vergleichbar erhoben. Für verlässliche Auswertungen bedarf es einheitlicher Kriterien, die auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt wurden. Das Statistische Bundesamt hat mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Max-Rubner-Institut ein entsprechendes Forschungsprojekt aufgelegt.
AgE/red