Aflatoxin Die Labore haben schnell gearbeitet, jetzt steht die juristische Aufarbeitung an. Die Warnhinweise des Landwirtschaftsministeriums auf Futtermittelkontamination mit Aflatoxin B1 hatte am Freitag in erster Linie Milchbauern aufgeschreckt. Sie durften ihre Milch nicht mehr abliefern. Inzwischen haben sie alle die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus den Laboren der Lufa oder des Laves erhalten, eine Verbrauchergefährdung hat es nicht gegeben.
Das Landvolk sieht die Futtermittelwirtschaft bei der Aufarbeitung des direkten Schadens für die Landwirte in der Pflicht. Landvolk-Vizepräsident Heinz Korte drängt zugleich auf eine vorsorgliche Informationspolitik: „Wir Landwirte möchten nicht länger über amtliche Verfügungen alarmiert werden“. Er mahnt bei den Futtermühlen mehr Transparenz an, sie hätten die Landwirte als ihre Kunden unverzüglich informieren müssen, als sie erstmals Kenntnis über Aflatoxinbelastungen im Körnermais erhielten. Das war gut eine Woche vor der Warnung aus dem Ministerium der Fall. Diese Zeit hätte für vorsorgliche Analysen genutzt werden können, um den Imageschaden zu verhindern. Die Landwirte nähmen ihre Verantwortung als Lebensmittelerzeuger sehr ernst und kämen allen damit verbundenen Verpflichtungen nach, versicherte Korte.
Eine Eigenkontrolle der Milchwirtschaft hatte den Fall ins Rollen gebracht. Bei routinemäßigen Schadstoffkontrollen war eine Probe aufgefallen, die den Grenzwert für Aflatoxin überschritt. Die Rückverfolgung führte zu einem Hof im Kreis Leer. Als Ursache für die Aflatoxinbelastung der Rohmilch kam schnell das Futter ins Visier. Die Spur führte weiter zu Futtermais serbischer Herkunft, der von 14 Herstellern verarbeitet wurde. Knapp 4.500 Höfe hatten das mit dem Schimmelgift belastete Futter erhalten. Die Milchbauern dürfen inzwischen wieder liefern, Tierhalter waren verpflichtet, ihrem Schlachtunternehmen mitzuteilen, wenn sie potenziell belastetes Futter verfüttert haben. Fleisch und auch Innereien wie Leber und Niere dieser Tiere dürfen ohne Einschränkungen wieder vermarktet werden. Zudem sollten die Landwirte keinerlei „Garantieerklärungen“ gegenüber den Schlachtunternehmen unterschreiben. Für Schadensersatzansprüche sollten u.a. Rückstellproben zur Beweissicherung auf den Höfen gezogen werden.
Mittlerweile rufen die Futtermittelhersteller auf amtliche Anweisung das belastete Futter zurück. Gegen den Importeur ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft, vorausgegangen war eine Anzeige der Behörde für Gesundheit- und Verbraucherschutz. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat angekündigt, die Wirtschaft an dem Kontrollkosten stärker beteiligen zu wollen, er verschweigt aber, dass die Eigenkontrolle der Milchwirtschaft sich als Vorwarnsystem in diesem Fall bestens bewährt hat.