Strukturdiskussion Die Politik hat Spielraum, den Bodenmarkt stärker zu regulieren. Denkbar wären eine niedrigere Grenze der Kaufpreiskontrolle und Modifikationen im Vorkaufsrecht der Siedlungsunternehmen ebenso wie für eine Reglementierung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen von Agrarunternehmen. Diesen Standpunkt vertrat Reimund Schmidt-De Caluwe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Universität Halle-Wittenberg, auf einer Fachtagung in Berlin.
Solche Änderungen des Grundstücksverkehrsgesetzes seien sowohl verfassungsrechtlich zulässig als auch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Schmidt-De Caluwe bezeichnete das Gesetz unter den gegenwärtigen Bedingungen als „nur eingeschränkt tauglich“.
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens zeigte sich entschlossen, von der Länderzuständigkeit im Bodenrecht Gebrauch zu machen. Regelungsvorschläge stellte der CDU-Politiker für den kommenden Winter in Aussicht. Aeikens zufolge ist der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen der „Schlüssel für die künftige Agrarstruktur“.
Für den Deutschen Bauernverband (DBV), der Mitausrichter der Tagung war, muss nach den Worten seines Vizepräsidenten Werner Schwarz über das Ordnungsrecht der Vorrang aktiver Landwirte vor Investoren sichergestellt werden, die den Erwerb von Flächen lediglich als eine sichere Anlagemöglichkeit betrachten. Schwarz erteilte zugleich direkten staatlichen Eingriffen in die Preisbildung am Bodenmarkt eine Absage. Für die kommenden Monate kündigte er eine eingehende Diskussion innerhalb des Verbandes zu agrarstrukturpolitischen Zielen und den ordnungspolitischen Instrumenten auf dem Bodenmarkt an.
AgE/red