GAP-Reform Für den nächsten Finanzierungszeitraum kann sich die EU-Kommission vorstellen, die Direktzahlungen aus der Ersten Säule auf einen jährlichen Betrag zwischen 60.000 und 100.000 Euro je Betrieb zu begrenzen. Durch die Kappung soll die Verteilung der Mittel zwischen Groß und Klein, West- und Osteuropa gerechter werden. Beschäftigte in den Betrieben könnten berücksichtigt werden, um keine Arbeitsplätze zu gefährden.
Diese Option findet sich in einem internen Papier zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020. Die offizielle Vorstellung ist für den 29. November geplant. Durch eine Kappung soll die Verteilung der Mittel „gerechter“ werden. In dem Papier werden zudem die Bedeutung des Agrarhandels mit Drittstaaten und der Nachwuchsgewinnung hervorgehoben.
AgE/red