Starker Tobak trotz Methanverzichts

Starker Tobak trotz Methanverzichts - Foto: landpixel
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NEC-Richtlinie Das Europaparlament hat sich gegen die vorgeschlagene Reduzierung des direkten Methanausstoßes von Wiederkäuern ausgesprochen, plädiert aber wie die EU-Kommission für beträchtliche Verringerungen der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen. In diesem Sinne stimmte das Plenum in Straßburg über die Neufassung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) ab.

Weiter enthalten ist allerdings die Vorgabe, Methan aus anderen landwirtschaftlichen Quellen wie Gülle und Festmist zu verringern. Bei Ammoniak folgten die Abgeordneten der EU-Kommission und fordern mehrheitlich, den Ausstoß im Vergleich zu 2005 bis 2030 EU-weit um 27 % und in Deutschland um 39 % zu senken. Der Vorlage des Umweltausschusses, die Anforderungen weiter zu verschärfen und sogar Ziele von minus 30 % beziehungsweise minus 46 % vorzusehen, wurden nicht übernommen.  

Gleichzeitig fordert das Parlament, die Landwirtschaft bei Anpassungen nicht zu überfordern. Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig und kostengünstig sein, auf konkreten Informationen und Daten beruhen und dem wissenschaftlichen Fortschritt sowie bereits erbrachten Anstrengungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Insbesondere die Existenz kleinerer und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe darf aus Sicht des Hohen Hauses nicht gefährdet werden. Die EU soll mit Fördermitteln unterstützend eingreifen, insbesondere über die Programme zur ländlichen Entwicklung. Als weitere mögliche Quellen werden die Strukturfonds, die EU-Forschungsförderung und umweltpolitische Instrumente genannt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) soll im Rahmen der für 2017 vorgesehenen Halbzeitbewertung dahingehend überarbeitet werden, dass saubere Luft unter den Aspekten Ammoniak und Methan als Gemeingut betrachtet wird, fordern die Europa-Abgeordneten.
AgE/red