Agrarstrukturerhebung Auf Europas Bauernhöfen wird wieder gezählt. Erstmals sollen die Landwirte ihre Betriebsdaten für die Agrarstrukturerhebung online melden. Alle Unterlagen dazu werden in der letzten Februarwoche versandt.
Als Landwirtschaftszählung ist das Prozedere bekannt, neu ist die online-Meldung über das Internet. Dazu erhalten die Landwirte ein Passwort und eine Kennung zugesandt, um in das Internetsystem „IDEV“ des Landesamtes für Statistik in Niedersachsen zu gelangen. Angeschrieben werden alle Betriebe ab einer bestimmten Mindestgröße (siehe Kasten).
49.812 Betriebsleiter werden nach Angaben der Agrarstatistiker in Niedersachsen, weitere 160 in Bremen, angeschrieben. Darunter sind 4.392 Forstbetriebe mit weniger als fünf ha, die einen relativ kurzen Fragenkatalog erhalten. Die landwirtschaftliche Vollerhebung betrifft 32.830 Betriebe. Sie müssen einen Fragebogen zu Bodennutzung, Viehhaltung, Gartenbau und Umsatzbesteuerung beantworten. Umfangreichere Informationen werden einer 12.590 Betriebe umfassenden Stichprobe abverlangt. Diese repräsentativen Daten sollen Einblick geben in Bodenbearbeitung, Erosionsschutz, Bewässerung, Eigentumsverhältnisse, Pachtpreise, Wirtschaftsdünger, Einkommenskombination, Haupt- und Nebenerwerb, Arbeitskräfte und Berufsausbildung.
Alle Daten vertraulich
Stichtag aller Meldungen ist der 1. März, die Daten sollen spätestens Ende Mai abgegeben werden. Für die Betriebsleiter besteht nach dem Statistikgesetz eine Meldepflicht, alle erhobenen Informationen werden vertraulich behandelt und dürfen nur für statistische Zwecke genutzt werden, sie stehen also auch nicht Finanzamt, Sozialversicherung oder ähnlichen Institutionen zur Verfügung. Sie bilden vielmehr eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, werden für internationale Berichtspflichten genutzt und schließlich in Veröffentlichungen der Allgemeinheit zugänglich gemacht.
Die Statistiker nutzen zur Entlastung der Betriebsleiter so weit möglich Verwaltungsdaten. Beispielsweise kann die Antragsnummer aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) eingetragen werden. Gleiches gilt für die Betriebsnummer der Rinderhalter aus der HIT-Datenbank. Der Online-Fragebogen bietet über Filterfragen eine Benutzerführung, Das Landesamt verschickt einen gedruckten Fragebogen an die 12.590 Stichprobenbetriebe. Alle anderen können ihn online ausfüllen oder einen Fragebogen in Papierform anfordern.
Rückfragen möglich
Erste Ergebnisse sollen im Sommer als vorläufige Bodennutzungserhebung vorliegen, das Ergebnis der Stichprobe zur Grünen Woche 2017 ausgewertet sein. Weitere Daten zu Bodennutzung, Viehhaltung, Ökolandbau oder Umsatzbesteuerung wollen die Statistiker in einem Jahr, zu Ostern 2017, vorlegen. Die Ergebnisse der Stichprobe mit Angaben zu Pachtpreisen, Bewässerung, Arbeitskräften oder Berufsbildung folgen im Sommer, der Gartenbau im Herbst. Diese lange Bearbeitungszeit ist Rückfragen zur Plausibilitätsprüfung geschuldet, es werden 520 Fehlermöglichkeiten geprüft. Dazu sind Rückfragen bei den Landwirten bis Anfang Februar 2017 möglich.
Br