Bundesrat Die Details der ab 2018 für einen Teil der viehhaltenden Betriebe verbindlichen Stoffstrombilanz stehen auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am Freitag dieser Woche. Wie die Länderkammer dazu entscheiden wird, ist allerdings bislang völlig offen.
Der Streit dreht sich um Änderungsempfehlungen des Agrarausschusses. Sie gehen zum Teil über den Rahmen hinaus, den eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württembergs mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium abgesteckt hatte. Die Bundesländer mit grünen Ministern werfen der Bundesregierung nun vor, die Verordnung nachträglich entschärft zu haben. Die Bundesregierung versuche, die Verordnung durch Tricksen und Schönrechnen aufzuweichen, wird Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer in der Süddeutschen Zeitung zitiert. Weil große Höfe damit sogar mehr düngen könnten als vorher, würden die grün mitregierten Bundesländer die Verabschiedung verhindern, kündigte er an.
Nachdem Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt mitgeteilt hatte, er werde die Stoffstrombilanzverordnung nicht verkünden, wenn der Bundesrat in allen Punkten den Ausschussempfehlungen folge, bemühen sich einige Länder um einen Kompromiss, der vom Bund mitgetragen werden kann. Ob dieser zustande kommt, ist allerdings unklar. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Verordnung von der Tagesordnung genommen und auf die nächste Sitzung vertagt wird. Die Entscheidung würde dann erst im November fallen. Das Düngegesetz mit der darin geregelten Verpflichtung zur betrieblichen Stoffstrombilanz tritt am 1. Januar 2018 inkraft.
AgE/red