Umschichten beginnt vorerst moderat

Umschichten beginnt vorerst moderat - Foto: landpixel
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GAP-Umsetzung Direktzahlungen sollen um 4,5 % gekürzt werden, wobei die gekappten Gelder in den Ländern verbleiben. Eine Raufutterfresserprämie gibt es ebenso wenig wie eine extra Grünlandförderung in der Ersten Säule. Dafür kommt ab 2017 schrittweise die einheitliche Flächenprämie. Wir fassen zusammen, was die Agrarminister auf ihrer Sonderkonferenz außerdem beschlossen haben.
Die Bundesländer haben sich auf eine Umschichtung von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule verständigt. Nach dem Beschluss der Sonderagrarministerkonferenz, der am Montagabend in München zustande kam, werden die Direktzahlungen ab 2015 um 4,5 % gekürzt und die gewonnenen Mittel in die Zweite Säule gelenkt. Dort sollen sie vom jeweiligen Land zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt werden.

Verzichtet wird stattdessen auf eine vom Bund vorgeschlagene Raufutterfresserprämie. Auch eine extra Grünlandprämie in der Ersten Säule, wie sie zuletzt diskutiert worden war, soll nicht kommen. Geeinigt haben sich die Ressortchefs auf einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten Hektare ab 2014. Er wird für die ersten 30 ha eines Betriebes jeweils 50 Euro und für weitere 16 ha jeweils 30 Euro betragen. Damit werden 6,9 % des Direktzahlungsvolumens auf die ersten Hektare umverteilt.

ELER-Schlüssel bleibt

Einen Kompromiss erzielten die Minister auch in der strittigen Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zwischen den Ländern. In der neuen Förderperiode soll zunächst der geltende Verteilungsschlüssel beibehalten werden. Zusätzlich wurde festgelegt, dass jedes Land rechnerisch mindestens 50 Euro/ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) erhält – zulasten der Länder mit bislang überdurchschnittlich hohe Fördersätzen. Niedersachsen erhält 52 Euro/ha LF aus Restmitteln der Ersten Säule. Über neue Verteilungskriterien für die ELER-Mittel soll am Ende der anstehenden neuen Förderperiode entschieden werden.

Verständigt haben sich die Minister außerdem auf eine bundeseinheitliche Basisprämie, die in drei gleichen Schritten ab 2017 bis 2019 erreicht werden soll. Die einheitliche Greeningprämie von 30 % der Direktzahlungen soll bereits 2015 kommen. Gebrauch machen will man von der Junglandwirteförderung innerhalb der Ersten Säule, bei der sowohl der zulässige Fördersatz in Höhe von 50 Euro/ha gewährt als auch die Förderobergrenze von 90 ha pro Betrieb ausgeschöpft werden. Für Betriebe mit einer Fördersumme von bis zu 1.250 Euro soll eine Kleinerzeugerregelung zur Anwendung kommen.

Mehr Geld für die GAK

Beim Greening soll sichergestellt werden, dass auf den ökologischen Vorrangflächen produktive Nutzungen „mit wirkungsvollen Beiträgen zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz“ möglich bleiben. Zudem müsse der Aufwuchsegenutzt werden dürfen. Der Bund wird aufgefordert, seinen Beitrag für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um 200 Mio. Euro im Jahr aufzustocken.
AgE/red

Fragen an Werner Hilse

Präsident Landvolk Niedersachsen

Wie bewerten Sie den Kompromiss der AMK aus niedersächsischer Sicht?
Bei einem Kompromiss kann sich natürlich keine wirkliche Freude einstellen. Als schmerzlich empfinden wir in erster Linie die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, denn damit sind für die Betriebe immer Einschnitte verbunden, zumal das Gesamtbudget der EU ohnehin schon geringer ausfällt. Aus niedersächsischer Sicht bringt auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte, bundesweit einheitliche Prämie erheblich Verluste mit sich.

Warum favorisiert das Landvolk eine Förderung der Betriebe in der Ersten Säule?
Die Betriebsprämien sind direkt einkommenswirksam, nach unserer Beobachtung kommen sie über eine höhere Investitionsbereitschaft der Landwirte zugleich der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zugute. Die Einschnitte bei den Direktzahlungen und die Umverteilung in die Zweiten Säule treffen zunächst alle Landwirte und werden die Prämienhöhe für jeden einzelnen Hof beschneiden. Das Greening muss nach unserer Überzeugung die landwirtschaftliche Nutzung eindeutig mit einschließen, Einschränkungen dürfen die hier gezahlten Prämien nicht wieder auffressen.

Welche Erwartungen haben Niedersachsens Landwirte an die Ausgestaltung der Zweiten Säule?
Wir unterstützen die Länder in ihrer Forderung nach einer Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe. Wir warnen zugleich davor, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe weiter zu schmälern. Auch die Zweite Säule muss eine moderne und effiziente Landwirtschaft zum Ziel haben, beispielsweise durch ein zielgerichtetes AFP oder Verbesserungen im landesweiten Nährstoffmanagement über eine noch gezieltere Ausbringung von Wirtschaftsdüngern.
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