Verbände verärgert über Vorpreschen

Verbände verärgert über Vorpreschen - Foto: Gerstenkorn
Foto: Gerstenkorn

Verordnung Die Jagdzeiten für Gänse in EU-Vogelschutzgebieten sollen in Niedersachsen verkürzt werden. Das sieht eine neue Verordnung des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums vor. Demnach soll auf das Instrument der Intervalljagd gesetzt werden. Der Inhalt wurde vor der Verbandsanhörung als Pressemitteilung veröffentlicht und sorgte für Ärger.

Die neue Regelung sieht für diejenigen Vogelschutzgebiete, die Haupt-
rastgebiete der Gänse sind, die Festlegung von rotierenden Jagd- und Ruhezonen vom 1. Oktober bis 30. November vor.

In zuvor festgelegten Teilgebieten darf dort im Wechsel von jeweils zwei Wochen in einem Gebiet gejagt werden, während im anderen die Gänse Schonung genießen. Nur in Ausnahmefällen ist in den Vogelschutzgebieten eine Verlängerung der Jagd bis zum 15. Dezember möglich.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (ZJEN) in Niedersachsen kritisierten das Vorgehen der Ministerien. Beiden Verbänden lag die Verordnung auch vier Tage nach Veröffentlichung der Pressemitteilung nicht als Schriftsatz vor. Dadurch sei keine inhaltliche Bewertung möglich. Auch auf Anfrage der LAND & Forst konnte Ministeriums-Sprecher Klaus Jongebloed die Verordnung nicht zur Verfügung stellen. Einen genauen Zeitpunkt, wann der Entwurf in die Verbandsanhörung geht, mochte er nicht nennen. Diese Aussage verwunderte umso mehr, da die Pressemitteilung der Grünenfraktion im Landtag keine Stunde auf sich warten ließ. SPD-Fraktion und NABU Niedersachsen folgten mit eigenen Stellungnahmen und beziehen sich auf die am „11. Juli vorgelegte Jagdzeitenverordnung“. „Wo bleibt die angekündigte Dialogkultur, wenn man unseren Verband ausschließt, der 85 Prozent der Jagdscheininhaber vertritt?“, fragte Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Er kritisierte aber nicht nur das Vorpreschen, sondern auch die bisherigen Verlautbarungen: „Dieser Entwurf gibt keine Antworten darauf, wie man den Gänseschwärmen Herr werden will und wie die von Gänsefraß betroffenen Landwirte entschädigt werden sollen.“

Eine ganzjährige Schonfrist soll für die Zwerggans und die Kurzschnabelgans, aber auch für Bläss- und Saatgänse gelten, da diese oft im gleichen Trupp fliegen. Dieses Argument lässt Dammann-Tamke nicht gelten: „Die Zwerggans wird als Werkzeug missbraucht, um mit dem durchsichtigen Argument der Verwechslungsgefahr die Jagd auf alle übrigen Arten stark zu reglementieren bzw. einzustellen.“

Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (ZJEN) in Niedersachsen will als Interessenvertretung von 250.000 Grundeigentümern alle angekündigten Neuregelungen auf den Prüfstand stellen. Landesjägerschaft und ZJEN sind intensiv für eine Beibehaltung der bestehenden Jagdzeitenregelung eingetreten.

Der Landwirtschaftlichen Hauptverein für Ostfriesland, bemängelte, dass keine konkreten Managementziele zu erkennen sind, die zu einer Reduzierung der Fraßschäden beitragen könnten.
sl/vgk