Artenschutz – Das Land Niedersachsen, das Landvolk, die Landwirtschaftskammer und die beiden Naturschutzverbände BUND und Nabu sind seit Monaten im intensiven Dialog. Sie erarbeiten gemeinsam ein Papier mit Maßnahmen zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Absolutes Novum sind der gemeinsame Antritt von Landwirtschaft, Naturschutz und Politik sowie die Bereitstellung von einem dreistelligen Millionen-Betrag durch das Land. Kurz vor Abschluss der Gespräche ist nun der Naturschutzbund Niedersachsen (Nabu) aus der Allianz ausgeschert. Er hat gemeinsam mit den Grünen und einigen wenigen Imkern am 29. April ein Volksbegehren mit der Bezeichnung „Artenvielfalt“ gestartet.
Mit diesem völlig unabgestimmten Schritt hat der Nabu alle anderen Gesprächsteilnehmer zur Erarbeitung des Niedersächsischen Weges überrascht, zumal von diesen eine „Diskussionskultur auf Augenhöhe und in gegenseitigem Respekt“ gelobt wurde. Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke sieht in dem Vorgehen des Nabu einen „Vertrauensbruch“. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, die neben Umweltminister Olaf Lies für das Land die Verhandlungen führte, bezeichnet die Entscheidung des Nabu als „äußerst überraschend“. Auch für den BUND kam das Vorpreschen des Nabu ohne Vorankündigung, er stuft die Ankündigung eines Volksbegehrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem als „nicht zielführend“ ein.
Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast lobt den im Niedersächsischen Weg erzielten Verhandlungserfolg als „Meilenstein“. Damit sei es gelungen, landwirtschaftliche Leistungen und gesellschaftliche Ansprüche in Einklang zu bringen. „Wir haben uns intensiv bewegt“, fassen Schulte to Brinke und Kammerpräsident Gerhard Schwetje die zahlreichen Gespräche und Diskussionen zusammen. Auf der Erfolgsseite verbuchen beide die Tatsache, dass die Leistungen der Landwirtschaft für Natur-, Arten- und Gewässerschutz und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen honoriert werden sollen. Das Land wird laut einem Kabinettsbeschluss das Geld in Höhe von 120 Mio. Euro zur Erhöhung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen bereitstellen und wollte damit eigentlich ein Volksbegehren überflüssig machen. Mit dem im „Niedersächsischen Weg“ getroffenen Vereinbarungen könnten Natur-, Arten- und Gewässerschutz schon rasch profitieren, ein Volksbegehren dagegen erfordert ein aufwendiges Prozedere mit hohem Zeitaufwand.
Das Papier unter dem Titel „Der Niedersächsische Weg“ listet auf zehn Seiten Maßnahmen zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz auf. In der Präambel werden Landwirt als „wichtige Partner im Naturschutz“ bezeichnet. Das Papier soll jetzt sowohl im Landeskabinett wie auch den Spitzengremien aller beteiligten Verbände und Organisationen beraten werden, ehe es dann gemeinsam unterschrieben wird. Ob der Nabu auch noch zu den Unterzeichnern zählen wird, lässt sich zurzeit nicht abschätzen.
Gabi von der Brelie