Voller Einblick in die Gülleimporte

Voller Einblick in die Gülleimporte - Foto: Archiv
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Vereinbarung Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dürfen von jetzt an die „Gülle-Datenbank“ der Niederlande nutzen und Daten für den Abgleich abrufen. Damit können nun auch importierte Mengen in die Überwachung der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger einbezogen werden.
Die Kontrollbehörden für das Düngerecht in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Landwirtschaftskammern in den beiden Bundesländern die Nutzung des niederländischen „Digitalen Dossiers“ erlaubt.

Entscheidender Schritt
Wie die Landwirtschaftsministerien in Hannover und Düsseldorf Ende voriger Woche gleichzeitig erklärten, sind darin alle Daten wie Güllemenge, Abgeber, Aufnehmer sowie Zeit und Ort des Grenzübertritts für jeden einzelnen Gülletransport erfasst.

„Wir haben jetzt erstmals den vollen Einblick in die Düngertransporte aus den Niederlanden nach Niedersachsen und können damit die Überwachung der überbetrieblichen Wirtschaftsdüngerverwertung gewährleisten“, betonte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann. Neben der Anfang Juli 2012 in Kraft getretenen Landesverbringungsverordnung sei dies ein weiterer Baustein, um Überdüngungen zu verhindern.

 Die niedersächsische Landesverbringungsverordnung verpflichtet jeden Abgeber von Wirtschaftsdünger, die abgegebenen Mengen und Abnehmer halbjährlich an die Landwirtschaftskammer zu melden. Zukünftig werden auch die Düngertransporte aus Holland in das System einbezogen.
Um das Risiko zusätzlicher Stickstoffeinträge in Boden und Grundwasser auszuschließen, sei eine konsequente Überwachung dieser Düngerimporte wichtig, erklärte Lindemann.

Meldepflicht in NRW
Auch der Düsseldorfer Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte die Vereinbarung: „Vor allem in den Regionen Nordrhein-Westfalens mit einem hohem Viehbesatz wird eine Überwachung der Gülleströme vom Ort des Entstehens bis zum Ort der Verwertung immer wichtiger.“ Es sei eine ordnungsgemäße Anwendung nach den Vorgaben der Düngeverordnung sicherzustellen, weil das Grundwasser in den viehstarken Regionen noch heute unter dem übermäßigen Nährstoffeintrag der vergangenen Jahrzehnte leide.
Die im Mai 2012 inkraft getretene Landesverordnung verpflichtet jeden Abgeber von Wirtschaftsdünger in NRW, die jährlich abgegebenen Mengen und Abnehmer an die Landwirtschaftskammer zu melden. In einem Erlass an die Landwirtschaftskammer ist klargestellt worden, dass bis auf wenige Ausnahmefälle im Herbst kein Düngebedarf für Pflanzen besteht.
AgE/red