Wann jkommen die Eu-Prämien?

EU-Haushalt - Foto: landpixel
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Direktzahlungen  Zwischen Weihnachten und Neujahr gingen bisher die Gelder aus Brüssel auf dem Konto ein. In diesem Jahr aber sind zusätzliche Kontrollen der Greening-Auflagen nötig. Mit Blick auf die Liquiditätslage vieler Betriebe sprach die EU-Kommission dennoch von vorzeitiger Auszahlung. Niedersachsen plant nun mit dem 30. Dezember – und gehörte damit zu den schnelleren Ländern.  

Die Neuzuweisung der Zahlungsansprüche und Einführung des Greenings bringen zusätzlichen Aufwand mit sich. Es wird sogar spekuliert, die Auszahlung könne sich womöglich bis April 2016 verzögern. Aus Brüssel hieß es hingegen Anfang September, aufgrund der schwierigen Marktlage, insbesondere in der Milch- und Schweineproduktion sowie der Trockenheit in einigen Regionen, könnten bis zu 70 % der EU-Direktzahlungen bereits ab dem 16. Oktober an die Landwirte ausgezahlt werden.

Komplett im Dezember
Zu den in Aussicht genommenen Auszahlungsterminen der Bundesländer ergibt sich nach derzeit vorliegenden Informationen folgendes Bild: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt gehen davon aus, sämtliche Direktzahlungen Ende Dezember 2015 auszahlen zu können. Damit würden den Betrieben Basis-, Greening-, Umverteilungs- und Junglandwirteprämie zum gleichen Zeitpunkt wie in den Vorjahren gutgeschrieben.

Konkret plant Niedersachsen unter optimistischen Annahmen nach Mitteilung der Landwirtschaftskammer die Ausgabe der Zahlungsansprüche für den 18. Dezember, die Auszahlung aller Direktzahlungen soll zum 30. Dezember erfolgen. Die anderen Bundesländer streben zumindest an, die Basisprämie bis Ende Dezember 2015 auszuzahlen. Die Greening-Prämie soll erst – je nach Land – zwischen Februar und April ausgezahlt werden. Lediglich Sachsen zieht eine Vollauszahlung aller Prämien Ende Januar bzw. im Februar 2016 in Erwägung.
Als Gründe für die genannten Auszahlungstermine führen die Länder an:

  • deutlich mehr Vorortkontrollen als in der alten Förderperiode;
  • zusätzliche Parzellenvermessungen vor Ort im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen;
  • zusätzliche Kontrollen der Anforderungen an den „aktiven Landwirt“;
  • Zusatzkontrollen bei den ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau;
  • Zusatzaufwand durch die Ergänzung bzw. Neuerstellung des digitalen Kartenmaterials für die förderfähigen und die stabilen ökologischen Vorrangflächen;
  • zu wenig Mitarbeiter in den Ländern, die in der Lage sind, das Auszahlungsverfahren für die Direktzahlungen zu programmieren.

Oktober nicht umsetzbar
Vor diesem Hintergrund lehnen es alle 16 Bundesländer ab, die von der EU-Kommission eröffnete Möglichkeit der Vorschuss- bzw. Teilzahlung ab dem 16. Oktober anzuwenden. Dieses wiederum wird damit begründet, dass die notwendige Neu- bzw. Umprogrammierung und entsprechende Durchführung dieser Sonderzahlung viel Zeit benötigen und es dadurch zu einer deutlichen Verzögerung der Schlusszahlungen kommen würde.
Der zusätzliche Aufwand der vorgezogenen Zahlungen würde auch zu Verzögerungen bei den Zahlungen im Bereich der Zweiten Säule führen, heißt es. Und schließlich würde der Mehraufwand auch die Vorbereitung des Antragsverfahrens 2016 verzögern.
Dr. Wilfried Steffens
Landvolk Niedersachsen