Widerspruch wieder möglich

Widerspruch wieder möglich - Foto: Landvolk
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Prämienbescheid Der Blick auf die Rechtsbehelfsbelehrung der Betriebsprämienbescheide hat sicher viele Landwirte verwundert. Danach kann innerhalb eines Monats gegen den Bescheid Widerspruch bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingelegt werden.

Nach Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen im Jahr 2005 waren Landwirte gezwungen, Prämienbescheide im gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen. Diesen Weg haben viele gescheut, der Ruf nach Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens wurde immer lauter.

Seit Sommer 2017 ist dies wieder möglich: Mit Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes wurde das Widerspruchsverfahren unter anderem auch für den Bereich der EU-Prämienzahlungen ermöglicht. Die Zahlstelle im Landwirtschaftsministerium hat die Landwirtschaftskammer als Bewilligungsbehörde angewiesen, Widerspruchsverfahren zu führen.

Damit können die Landwirte bei berechtigten Zweifeln Widerspruch gegen Prämienbescheide oder die Bewilligung von Agrarumweltmaßnahmen erheben. Sie sollten sich in diesem Fall mit ihrem Landvolkverband oder einem anderen Rechtsbeistand in Verbindung setzen.
Harald Wedemeyer,
Landvolk Niedersachsen