Wir vermissen die Folgenabschätzung

Wir vermissen die Folgenabschätzung -

Düngung Der Ende vergangenen Jahres vorgelegte Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung sieht zahlreiche Verschärfungen vor. Die LAND & Forst sprach mit Landvolkpräsident Werner Hilse über die wichtigsten Kritikpunkte.

Der Entwurf sieht erstmals auch für die Phosphatdüngung strengere Grenzen vor? Halten Sie diesen Ansatz für gerechtfertigt?
Nein, diesem Ansatz können wir aus ackerbaulicher Sicht nicht folgen. Phosphat wird nicht ins Grundwasser ausgewaschen. Die EU hat die Bundesregierung wegen der Nitratbelastung angeschrieben und zu einer strengeren Vorsorge aufgefordert. Der von der Bundesregierung vorgelegte Verordnungsentwurf beinhaltet daher auch eine flächendeckende Reglementierung des Stickstoffeinsatzes, für Phosphor sehen wir daher aktuell keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.

Wie beurteilt das Landvolk Niedersachsen diese sehr strikten Vorgaben?
Wir halten diese Absichten für völlig überzogen. Wenn die Nährstoffbilanz eines Betriebes in Ordnung ist und die unvermeidlichen Stickstoffverluste unter 60 Kilogramm je Hektar liegen, wurde der Düngebedarf ja richtig eingeschätzt. Wer diesen Kontrollwert einhält, muss von zusätzlichen Anforderungen befreit bleiben.

Mit welchen neuen Herausforderungen werden die Ackerbauern konfrontiert?
Als besonders problematisch stufen wir das Verbot der Stickstoffdüngung zur Wintergetreidebestellung ein. Nach den bisherigen Vorschlägen soll sie nur noch zur Wintergerste erlaubt werden. Dazu kommen die höhere Anrechnung der Stickstoffgehalte in der Schweinegülle und die geplante Absenkung des maximal zulässigen Stickstoffüberschusses im Nährstoffvergleich. Ab 2018 soll hier ein harter Kontrollwert von maximal 50 kg/ha gelten. Für Ackerbauern wird die Aufnahme von Wirtschaftsdünger damit zu einem echten Risiko. Unsere jahrelangen Bemühungen für eine Nährstoffrückführung auf Futterflächen in Ackerbauregionen werden damit torpediert.

Was ist in der Düngeverordnung geplant, um die Oberflächengewässer besser vor Nährstoffeinträgen zu schützen?
In Hanglagen soll das Düngungsverbot für Stickstoff und Phosphat auf Gewässerrandstreifen auf fünf Meter ausgedehnt werden. Für das niedersächsische Hügel- und Bergland ist damit eine deutliche Verschärfung verbunden. Wir setzen auf kooperative Lösungen, um das Abschwemmungsrisiko insbesondere an Gewässern durch aktiv begrünte Feldrandstreifen zu mindern. Diese Lösungen müssten im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangflächen anerkannt und als Agrarumweltmaßnahme zusätzlich gefördert werden.

Welche Probleme sehen Sie künftig auf die Grünlandbauern zukommen?
Ihnen soll zukünftig ein Nährstoffvergleich auf Basis ihrer Grundfutterration nach den DLG-Standardwerten abverlangt werden, den wir als Einstieg in die sogenannte Hoftorbilanz werten. Außerdem soll die Anrechnung der Nährstoffausscheidungen auf der Weide mehr als verdoppelt werden. Der Gesetzgeber nimmt für die Rinderhalter damit einen Systemwechsel vor, bei dem die Nährstoffeffizienz der Fütterung unmittelbar auf die Düngebilanz durchschlägt. Das lehnen wir in dieser Form ab.

Befürchten Sie daraus Konsequenzen für das Grünlandmanagement?
Unsere Folgeabschätzung ist, dass mit den neuen Vorgaben Milchviehbetriebe mit Weidehaltung oder Mähweidesystemen mit nur durchschnittlichen Grünlanderträgen schlecht gerechnet werden und Probleme mit der Einhaltung der harten Obergrenzen bekommen. Anpassungsmöglichkeiten sehen wir in der Aufgabe oder deutlichen Reduzierung der Weidehaltung und Umstellung von Mäh- und Standweiden auf intensive Feldgrasnutzung. Damit entsteht ein unnötiger Widerspruch zur politisch gewollten Weidehaltung, denn im Wasserschutz gelten Weiden und Wiesen als Garant für niedrige Nitratgehalte und im Naturschutz für Artenvielfalt. Eine rechnerisch hohe Nährstoffeffizienz kann nicht allein zum Maß aller Dinge gemacht werden.  

Für intensive Grünlandnutzungen konnte bislang eine Erhöhung der 170 kg-Obergrenze für Wirtschaftsdüngerstickstoff auf 230 kg/ha beantragt werden. Geht dies zukünftig noch?
Die sogenannte Derogationsregelung wird von der EU-Kommission ausdrücklich unterstützt, aber mit der Überarbeitung der Düngeverordnung an anderer Stelle verknüpft. Wir fordern, dass für die Betriebe parallel zur neuen Düngeverordnung auch diese Derogation wieder zur Verfügung steht und dann mit bis zu 250 kg/ha wie zum Beispiel in den Niederlanden.  

EU, Bund und Länder versprechen den Landwirten unisono immer wieder, die Bürokratie in die Schranken weisen zu wollen. Wird der vorgelegte Entwurf diesem Anspruch gerecht?
Mitnichten. Den Landwirten wird sehr viel mehr Aufwand abverlangt, um ihre ordnungsgemäße Düngeplanung nachzuweisen. Damit ist nicht nur ein höheres Maß an Dokumentation für jede Kultur und jeden Schlag verbunden, es werden auch pauschale Berechnungswege vorgegeben. Das geht weit über die bisherige Praxis der Düngebedarfsermittlung hinaus. Hier fordern wir ebenfalls, dass bei Einhaltung eines N-Überschusses von maximal 60 kg/ha keine zusätzlichen Auflagen eingeführt werden.

Wie hat das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband auf die bisher vorliegenden Vorschläge reagiert?
Es hat eine Vielzahl von Gesprächen mit Abgeordneten gegeben: auf Kreisebene, durch den Landesverband und natürlich durch den Spitzenverband auf Bundesebene mit den Fachbeamten der Ministerien sowie der Hausspitze im Landwirtschafts- und Umweltministerium. Was wir vollständig vermissen, ist eine Folgenabschätzung. Bislang blendet die Bundesregierung weitgehend aus, wie sich die praktischen Landwirte auf die strikten, umweltpolitisch motivierten Vorgaben einstellen sollen. Wir verfolgen das Ziel, verantwortliche Lösungen für die Umwelt zu erreichen und wollen gleichzeitig das Ertragspotenzial unseres landwirtschaftlichen Gunststandortes ausschöpfen. Hier sehen wir keinen Widerspruch, vermissen an der Stelle aber eindeutig die Unterstützung der Politik.