Wir werden den Entwurf sehr genau prüfen müssen

Wir werden den Entwurf sehr genau prüfen müssen - Landvolkpräsident Werner Hilse
Landvolkpräsident Werner Hilse

Wie praktikabel sind Pacht- und Kaufpreisbremse in der geplanten Form? Gibt es rechtliche Bedenken? Wir haben Werner Hilse, Präsident des Landvolks Niedersachsen, zu den Eckpunkten der anvisierten Reform befragt.

Minister Meyer will mit seiner „Pacht- und Kaufpreisbremse“ die Agrarstruktur sichern. Können Sie sich dem Gesetzesvorhaben anschließen?
Wenn man sich die Entwicklung des Bodenmarktes anschaut, dann wird verständlich, dass es in den vergangenen Jahren eine intensive Diskussion über neue Ansätze zur Regelung gab. Bei aller Kritik darf eine Neuregelung aber nicht hinter den Schutz des „Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ zurückfallen.

Bisher zielte man darauf ab, nicht den Markt aktiv zu lenken, die Agrarstruktur vor Gefahren zu bewahren. Wurden Grundstücksverkäufe versagt, profitierten aufstockungsbedürftige Landwirte vom Vorkaufsrecht der Landgesellschaft, wenn es dazu diente, die landwirtschaftlichen Flächen der Landwirtschaft zu erhalten. Nach den Ankündigungen des Ministers befürchten wir zusätzliche Bürokratie. Er sprach sogar von neuen Gebühren für die Registrierung der Landwirte mit Kauf- oder Pachtinteresse. Wir werden den Entwurf also sehr genau prüfen müssen.

Was halten Sie von dem angekündigten Vorkaufsrecht der Landwirte?
Die angekündigte Umsetzung muss intensiv diskutiert werden. Gibt es mehrere Bewerber um eine Fläche, fällt das Vorkaufsrecht an die Landgesellschaft, und zwar entkoppelt von bisherigen Voraussetzungen.  Für das Landvolk muss sichergestellt sein,  dass landwirtschaftliche Grundstücke den Landwirten zugutekommen und unmittelbar weiter der Agrarstruktur dienen.  Ein losgelöstes Vorkaufsrecht birgt vielmehr die Gefahr, dass eine allgemeine Bevorratung stattfindet und die spätere Verwertung der Flächen am Gesetzeszweck vorbeigeht.

Wie stehen Sie zu den geplanten Beschränkungen der Betriebe?
Wir müssen die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe im Auge behalten und dürfen ihre Entwicklungsmöglichkeiten nicht pauschal beschneiden.

Für uns ist fraglich, ob sich eine wettbewerbsgefährdende marktbeherrschende Stellung pauschal am Maßstab von über 25 % der Pacht- und Eigentumsflächen in einer Gemarkung feststellen lässt. Agrarstruktur ist doch vielfältig. Es ist nicht einzusehen, warum gut arrondierte Betriebe von einer weiteren Entwicklung innerhalb ihrer Gemarkung ausgeschlossen werden sollen.

Will der Gesetzgeber die Größe eines Betriebs in Niedersachsen oder den Anteil bewirtschafteter Flächen je Gemarkung festschreiben, dann muss er das schon klar rechtfertigen.  

Wie wirken die gesetzlichen Bremsen auf den Kauf- und Pachtmarkt?
Sehr problematisch sehen wir die angedachten Eingriffe in die Vertragsfreiheit der Landwirte. Eine Preisbremse, das klingt erst einmal für viele gut. Aber was verbirgt sich dahinter? Schon die aktuelle Rechtsprechung zu der Kaufpreisbewertung anhand des Marktwertes – und nicht mehr des innerlandwirtschaftlichen Verkehrswertes! – verdeutlicht, welche Probleme rechtlich geklärt werden müssen.

Was den Pachtmarkt betrifft, so haben sich Verpächter ihren Pächter bislang nicht nur nach Ortsnähe und Preis ausgesucht, sondern nach vielen Kriterien, zum Beispiel nach Pächtertreue und persönlichem Vertrauen. Stattdessen soll das neue Gesetz einem ortsansässigen Landwirt nun aber einen Einstieg in dieses Vertragsverhältnis ermöglichen und gleichzeitig einen Höchstpreis vorgeben.

Wir werden auch ortsübergreifende Betriebsgemeinschaften nicht ausblenden. Es könnte nicht nur rechtlich problematisch sein, nach Vertragsschluss einen ortsansässigen Landwirt den anderen Landwirten in dieser Gemeinschaft vertraglich vorziehen zu dürfen.
red/cby