Wolfspolitik muss ihr Scheitern eingestehen

Forderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Wolfsgipfel

Anlässlich des Wolfsgipfels in Berlin fordert der Deutsche Bauernverband die Politik auf, die bisherige Strategie im Umgang mit dem Wolf grundsätzlich zu ändern. „Verharmlosung, Realitätsverweigerung, romantische Verklärung und organisierte Schönfärberei haben den Konflikt mit der Weidetierhaltung eskalieren lassen“, so der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes, Eberhard Hartelt. Ergebnis dieser verfehlten Politik sei ein ungebremst wachsender Wolfsbestand, der mittlerweile ein Mehrfaches des günstigen Erhaltungszustandes erreicht hat und im internationalen Vergleich herausragend hoch ist. Gleichzeitig werfen die Weidetierhalter in der Fläche das Handtuch, weil deren Probleme nicht ernst genommen werden. „Dieser Konflikt mit dem Raubtier ist nicht allein mit Herdenschutzmaßnahmen zu lösen. Ohne Regulierung des Wolfsbestandes ist zudem keine Akzeptanz im ländlichen Raum möglich und die Haltung von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren auf der Weide in Deutschland wird zum Auslaufmodell“. Der Wolf ist in Deutschland mit mehr als 2.000 Tieren als Teil der baltisch-osteuropäischen Population nicht gefährdet, der günstige Erhaltungszustand und die Grundlage für ein Bestandsmanagement sind erreicht. Im Jahr 2021 wurden 3.374 Weidetiere durch den Wolf gerissen, verletzt oder vermisst.

Der Deutsche Bauernverband fordert:

  1. Meldung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes an die EU-Kommission.
  2. Unverzügliche und unbürokratische Entnahme von „Problemwölfen und -rudeln“ nach geltendem Naturschutzrecht in den Ländern.
  3. ​​​​​​​Ausweisung von wolfsfreien Gebieten, in denen die Ansiedlung des Wolfes verhindert wird.
  4. Festlegung einer Entnahmequote und Schaffung eines Bestandsmanagements nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen. Die Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedsstaaten sollten hierfür berücksichtigt werden.
  5. 1:1 Umsetzung aller Spielräume des europäischen Naturschutzrechts in nationales Recht und Schaffung der Grundlagen für eine Regulierung des Wolfsbestandes im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz.
  6. Umstufung des Wolfes von Anhang IV zu Anhang V in der FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene, da das hohe Schutzniveau nicht mehr geboten ist.
  7. Volle Transparenz über den Wolfsbestand in Deutschland und Umstellung auf ein länderübergreifendes Wolfsmonitoring mit den Nachbarländern.
  8. Überarbeitung des Rissbegutachtungsverfahrens in Anlehnung des niedersächsischen Verfahrens, mit Umkehr der Beweislast und unbürokratischer Auszahlung von Entschädigungen.

Quelle: PM des DBV vom 28.04.2023