Der Landesverband bietet den Kreisverbänden des Landvolk Niedersachsen sowie ihren Dienstleistungsgesellschaften die Dienstleistung „Interne Meldestelle“ für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) an.
Seit dem 17. Dezember 2023 sind die Bestimmungen des HinSchG umzusetzen. Mit dem Gesetz sollen Personen vor beruflichen Repressalien oder anderen beruflichen Benachteiligungen geschützt werden, die Missstände, Rechtsverstöße oder Gefahren für die Allgemeinheit an eine dafür vorgesehene Stelle melden. Die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen besteht für Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Dabei richtet sich die Zahl der Beschäftigten nach dem Kopfprinzip und umfasst u.a. Zeitarbeitskräfte.
Externe Meldestellen sind das Bundesamt für Justiz, das Bundekartellamt sowie die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin). Dennoch sollten Hinweisgeber, sofern sie keine Repressalien zu befürchten haben, die Meldung an interne Stellen bevorzugen, damit verantwortliche Beschäftigungsgeber von Hinweisgebern genannte Verstöße frühzeitig erkennen können und rechtliche Risiken minimiert werden.
Interne Meldestellen müssen den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Der Beschäftigungsgeber kann selbst darüber entscheiden, ob dieser Kanal auch außenstehenden Personen, mit denen sie im beruflichen Kontakt befinden, offenstehen soll. Die hinweisgebende Person hat die freie Wahl der Meldestelle.
Hier setzt das Dienstleistungsangebot des Landvolk Niedersachsen an:
- Kleinere Unternehmen können sich für das Betreiben einer gemeinsamen internen Meldestelle als Dienstleistung zusammenschließen
- (Personal-)Ressourcen werden geschont
- Eine „unabhängige“ Meldestelle reduziert Interessenskonflikte
- Durch datenschutzrechtliche Expertise einer internen Meldestelle als Dienstleistung wird die Vertraulichkeit gewahrt und Konflikte mit der DSGVO und weiteren datenschutzrechtlichen Vorschriften reduziert
Eine „unabhängige“ gemeinsame Meldestelle schafft für den Hinweisgeber Anreize, sich nicht an eine externe Meldestelle wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu wenden.
Maike Körlin (Referentin für Datenschutz)
Warmbüchenstraße 3
30159 Hannover
Tel. 0511 36704 84
Web: maike.koerlin@landvolk.org
Steffen Stegemann (Verbandsorganisation Verwaltung)
Warmbüchenstraße 3
30159 Hannover
Tel. 0511 36704 38
Web: steffen.stegemann@landvolk.org