Änderung Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung im Bundesrat vertagt

Info Geflügel

Der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel, Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr, forderte heute in Berlin anlässlich einer Kundgebung vor dem Bundesrat für die bäuerlichen Geflügelhalter, Regelungen über Haltungsanforderungen für Junghennen, Legehennen-Elterntiere und Masthühner-Elterntiere nicht ohne Einbindung der betroffenen Landwirtschaft zu verfassen. Für unerlässlich hält der Berufsstand eine detaillierte Folgenabschätzung und Übergangsfristen. Eine sorgfältige und faktenbasierte Entscheidung im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats ist so überhaupt nur zu gewährleisten.

Zur zwischenzeitlich wieder zurückgenommenen Aufnahme der Putenhaltungsverordnung darf die Heranziehung der Kriterien der Initiative Tierwohl (ITW) als gesetzlicher Mindeststandard für die Mastputenhaltung die mit dem Lebensmitteleinzelhandel verbindlich vereinbarte dritte Programmphase der ITW (2021-2023) nicht unterlaufen. Denn schließlich basiert das Prinzip u. a. darauf, dass die ITW-Besatzdichten von 53 kg/m² bei den Hähnen und von 48 kg/m² bei den Hennen unter den, quasi gesetzlich bereits umgesetzten, „Bundeseinheitlichen Eckwerten der freiwilligen Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ mit 58 kg/m² bzw. 52 kg/m² liegen. Es wäre geradezu fahrlässig, durch ein unüberlegtes Vorgehen das System der ITW und damit die Kostenerstattung für mehr Tierwohl für die Tierhalter zu gefährden.

Zum Auftakt der Bundesratssitzung wurde der Punkt kurzfristig von der Tagesordnung genommen.