AI-Verdachtsfall bei Enten im Landkreis Wittmund | Anpassung der Restriktionsgebiete

Info Geflügel

Der Landkreis Wittmund hat mitgeteilt, dass es im Stadtbereich Wittmund einen AI-Verdachtsfall der hochpathogenen aviären Influenza gibt. Das LVI-Landeslabor hat das AI-H5-Virus in einer Mastentenhaltung bestätigt. Bei dem Bestand handelt es sich um rd. 24.000 Pekingenten, von denen jeweils rd. 12.000 Tiere 5 Wochen bzw. 1 Woche alt sind. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Um den Verdachtsbetrieb wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Tötung und Räumung des Tierbestandes wurde angeordnet.

Der Landkreis Oldenburg hat mitgeteilt, dass mit der Allgemeinverfügung vom 19.01.2021, die am 20.01.2021 in Kraft getreten ist, der Anschlusssperrbezirk zu den AI-Ausbrüchen im Landkreis Cloppenburg im Bereich Benthullen/Harbern (Gemeinde Wardenburg) aufgehoben wurde und in das Anschlussbeobachtungsgebiet übergeht. Durch den bestätigten AI-Ausbruch vom 15.01.2021 in der Gemeinde Emstek, Landkreis Cloppenburg, hat der Landkreis Oldenburg ein neues Beobachtungsgebiet über das gesamte Gebiet der Gemeinden Großenkneten und Wardenburg eingerichtet. Hintergrund für das große Beobachtungsgebiet ist, dass beide Gemeinden direkt an die von der Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg betroffenen Gemeinden Emstek und Garrel angrenzen.

Der Landkreis Emsland hat mitgeteilt, dass das Anschlussbeobachtungsgebiet zu den AI-Ausbrüchen in der Gemeinde Lastrup, Landkreis Cloppenburg, im Bereich der Gemeinden Herzlake und Werlte geringfügig erweitert wurde. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises tritt am 21.01.2021 um 0.00 Uhr in Kraft.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Cloppenburg, Oldenburg, Diepholz, Emsland, Cuxhaven und Vechta zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Emsland werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.