Aktionsplan Kupierverzicht: Tierhaltererklärung erneuern

Info Schwein

(top agrar) Für den seit dem 1. Juli 2019 geltenden „Aktionsplan Kupierverzicht“ müssen Schweinehalter eine sog. Tierhaltererklärung vorhalten und bei ihrem zuständigen Veterinäramt abgeben. Sofern nicht auf das Kupieren verzichtet werden kann, muss in dieser Tierhaltererklärung die Unerlässlichkeit dieser Maßnahme durch eine Risikoanalyse bestätigt werden. Beachten Sie, dass die Tierhaltererklärung sowie ggf. Risikoanalyse nur für zwölf Monate ab Ausstellungsdatum gültig sind.