Info: Milch/Rind
Futtermittel sind von großer Bedeutung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel. Seit vielen Jahren besteht aus diesem Grund eine enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen Milch- und der Futtermittelwirtschaft. Über das Qualitätssicherungssystem der Milchbranche, QM-Milch, wird vorgegeben, dass in der Milchwirtschaft nur solche Futtermittel eingesetzt werden, die über gesetzliche Anforderungen hinaus einer umfangreichen Kontrolle und entsprechenden Qualitätssicherung unterliegen. Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ wurde im Rahmen dieser Kooperation aktuell überarbeitet. Sie tritt in neuer Fassung zum 1. Januar 2020 in Kraft und löst die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2015 ab. Das Inkrafttreten erfolgt gleichzeitig zur Einführung des überarbeiteten QM-Milch-Standards 2020 zu Beginn des neuen Jahres. Wichtige Neuerung in der revidierten Futtermittelvereinbarung ist die Streichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist ab 1. Januar 2020 nicht mehr gültig und wird im QM-Milch-System nicht mehr akzeptiert. Bisher hatten Unternehmen, die Futtermittel an Milcherzeuger verkauften, die Möglichkeit, über diese Selbsterklärung die Unbedenklichkeit ihrer Erzeugnisse zu bescheinigen. Mit dem Wegfall der Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen sich nun alle Hersteller und Händler von Futtermitteln bei anerkannten Standardgebern für Futtermittel (QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International) zertifizieren lassen, um ihre Produkte ins QM-Milch-System liefern zu können. Detaillierte Informationen zur neuen Futtermittelvereinbarung finden Sie auf der Homepage des QM Milch e. V..