ASP – Übung bei Hausschweinen: Jeder Betrieb muss vorsorgen

Info Schwein

Am 09.09.2020 fand in Cloppenburg erneut eine ASP-Übung im Rahmen der Niedersächsischen Arbeitsgruppe „Krisenpläne der Wirtschaft“ statt. Der Übungsbetrieb war ein Ferkelerzeugungsbetrieb mit 500 Sauen und eigener Mast. Getroffen hatten sich für die niedersächsische Übung Vertreter des ortsansässigen Veterinäramtes, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Landvolks und des schweinehaltenden Betriebes. Mit dabei waren auch dessen Hoftierarzt, Versicherungs- und Futtermittelvertreter und sein abnehmender Schlachthof sowie Mitarbeiter des zuständigen VTN-Betriebes. Das Übungsszenario sah vor, dass sich der Betrieb im Sperrbezirk befindet, der abnehmende Schlachthof im angrenzenden Beobachtungsgebiet.

Die ASP-Übung hat die schwerwiegenden Folgen eines ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand aufgezeigt. Im Ernstfall würde das Verbringungsverbot in den Restriktionsgebieten schnell zu Platzproblemen in den Betrieben führen. Betriebsleiter müssen schon heute nach möglichen Lösungen suchen für den Fall, dass sie von Restriktionsgebieten betroffen sind. Im ASP-Fall bei Hausschweinen können wildschweinsichere Betriebsgebäude, wie zum Beispiel Lagerhallen, Fahrsilos, Ferkelhütten etc. zur vorübergehenden Unterbringung von Tieren genutzt werden. Insbesondere das Vorhalten von Reserveplätzen im Stall sollte betriebsindividuell mit überlegt werden. Aber betriebsindividuelle Lösungen werden ihre Grenzen haben. Wenn Schlachttiere aus Restriktionsgebieten nicht vermarktet werden können, kommt die gesamte Produktionskette zum Erliegen. Hier ist eine schnelle Änderung bestehender Rechtsgrundlagen nötig.  Außerdem muss ein Umdenken beim Lebensmitteleinzelhandel stattfinden, das Fleisch von einwandfreien Schlachttieren aus Restriktionsgebieten aufzunehmen.

Oberstes Gebot ist die Verhinderung des Eintrags in schweinehaltende Betriebe durch wirksame Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen. Jeder Schweinehalter sollte das Konzept auf seinem Betrieb nochmals prüfen und ggf. nachbessern.

Den ausführlichen Artikel zur Übung lesen Sie in der LAND & FORST Ausgabe 39/20.