Aufhebung der Geflügelpest-Beobachtungsgebiete

Der Landkreis Ammerland hat mitgeteilt, dass das Beobachtungsgebiet zum HPAI-Ausbruch in der Gemeinde Wiefelstede ab Mittwoch, den 21.04.2021, 0:00 Uhr, aufgehoben wird. Das Anschluss-Beobachtungsgebiet im südlichen Gemeindegebiet Edewecht – bedingt durch die Geflügelpest-Ausbrüche im Landkreis Cloppenburg – bleibt zunächst bestehen.

Der Landkreis Cloppenburg hat mitgeteilt, dass für die weitere Aufhebung von Wiedereinstallungsverbotsgebieten für Puten nachfolgende Termine geplant sind:

Zum 23.04.2021 wird das Wiedereinstallungsverbotsgebiet für die Gemeinde Essen sowie die Stadt Friesoythe aufgehoben. Zu beachten ist hier, dass große Teile der Gemeinden weiterhin im Beobachtungsgebiet liegen werden. Zum 25.04.2021 wird das Wiedereinstallungsverbotsgebiet für sämtliche übrigen Gemeinden aufgehoben. Der Landkreis weist darauf hin, dass für die Dauer des Bestehens im Beobachtungsgebiet keine Anträge auf Einstallung von Puten oder Enten genehmigt werden.

Desweiteren hat der Landkreis Cloppenburg heute mitgeteilt, dass das große Beobachtungsgebiet mit Wirkung zum 06.05.2021, 0:00 Uhr, aufgehoben wird. Danach kann wieder sämtliches Geflügel eingestallt werden. Die genannten Fristen gelten natürlich nur dann, wenn es zu keinen neuen Ausbrüchen der Aviären Influenza im Landkreis Cloppenburg kommen sollte.

Der Landkreis Vechta teilt mit, dass die bestehenden Beobachtungsgebiete um die AI-Ausbrüche mit Wirkung zum 21.04.2021, 0:00 Uhr, aufgehoben werden. Die Aufhebung des durch die AI-Ausbrüche im Landkreis Cloppenburg eingerichteten Anschlussbeobachtungsgebiete erfolgen am 24.04.2021 um 0:00 Uhr.

Der Landkreis Oldenburg weist darauf hin, dass das Beobachtungsgebiet in den Gemeinden Großenkneten und Wardenburg aufgrund der Nähe zum Landkreis Cloppenburg mit Wirkung zum 06.05.2021, 0:00 Uhr, aufgehoben wird.

Der Entscheidung zur Aufhebung der Beobachtungsgebiete in den Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg liegt eine behördeninterne Beratung der Landkreise mit dem Nds. Landwirtschaftsministerium, dem Laves, dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem FLI – Friedrich-Löffler-Institut zu Grunde. Die Verzögerung zur Aufhebung sind der Vielzahl der Geflügelpestausbrüche in der Region und den weiterhin täglichen Wildvogeltotfunden geschuldet.

Das FLI wird zum Monatsende die AI-Risikoeinschätzung aktualisieren. Danach soll von den Behörden entschieden werden, ab wann die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben werden kann.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.