Aufhebung von Sperrbezirken | AI in Hobbyhaltung in Emden

Der Landkreis Vechta teilt mit, dass am 25.03.2021 der Sperrbezirk zu dem AI-Ausbruch am 01.03.2021 in einer Legehennenhaltung in Vechta, Ortsteil Rieden, aufgehoben wurde. Der Sperrbezirk geht in das Beobachtungsgebiet über. Mit Wirkung zum 27.03.2021 wurde ein Anschluss-Beobachtungsgebiet zum AI-Ausbruch in Höltinghausen, Landkreis Cloppenburg, eingerichtet. Davon betroffen ist die Gemeinde Visbek und der Stadtbereich Vechta-Langförden. Mit der Allgemeinverfügung von heute hebt der Landkreis Vechta den Sperrbezirk 1 in der Gemeinde Bakum, Ortsteil Elmelage auf. Die Allgemeinverfügung tritt am 31.03.2021 in Kraft. Das Gebiet des Sperrbezirks geht in das Beobachtungsgebiet über.

Der Landkreis Diepholz hat mit Wirkung vom 26.03.2021 den Sperrbezirk in der Gemeinde Weyhe, Ortsteil Sudweyhe, und der Stadt Syke zu den AI-Ausbrüchen vom 22.02.2021 und 02.03.2021 aufgehoben. Desweiteren wurde mit Wirkung zum 30.03.2021 der Sperrbezirk zum AI-Ausbuch vom 05.03.2021 in der Samtgemeinde Altes Amt Lemförde aufgehoben. Die Gebiete der Sperrbezirke gehen damit in die jeweiligen Beobachtungsgebiete über.

In der kreisfreien Stadt Emden wurde am 28.03.2021 der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza H5N8 in einer Hobbygeflügelhaltung festgestellt. Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Aurich hat um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Der Geflügelbestand wurde bereits getötet.

Der Landkreis Oldenburg teilt mit, dass er in Geflügelpest-Restriktionsgebieten für die Einstallung von Masthähnchen, die für niederländische Schlachtbetriebe vorgesehen sind, seit der letzten Woche nur noch eine Genehmigung erteilen wird, wenn der Tierhalter nachweisen kann, dass es für die einzustallenden Tiere einen deutschen Schlachtbetrieb gibt. In der letzten Woche hatte bereits der Landkreis Cloppenburg auf diese Vorgehensweise hingewiesen.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wolfenbüttel zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Vechta, Verden und Wesermarsch werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.