Aus der Corona-Pandemie resultierender Handlungsbedarf im Bereich Bioenergie

Info Bioenergie

Die Corona-Pandemie führt zu Belastungen der Bioenergiebranche, die sich aus dem allgemeinen Personalausfall, Schwierigkeiten im Transportsektor und folglich der Versorgung der Anlagen mit Einsatzstoffen ergeben. Es gilt, diese Belastungen abzufedern und Ausnahmeregelungen zu beschließen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass gesetzliche Fristen verlängert werden, wenn sie aufgrund von krisenbedingten Umständen nicht eingehalten werden können. Dies gilt in besonderem Maße für die Fristen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Anderenfalls drohen Betroffenen Pönalen und ggf. der Verlust des Vergütungs­anspruchs. Die im Bereich Bioenergie von der Corona-Pandemie betroffenen Sachverhalte und die notwendigen Maßnahmen zur Bewälti­gung der krisenbedingten Herausforderungen erläutert das Hauptstadtbüro Bioenergie detailliert in dem Arbeitspapier „Folgen der Beschränkungen in Folge der Corona-Pandemie im Bereich der Bioenergieanlagen und daraus resultierender Handlungsbedarf“. Zusammenfassend besteht Handlungsbedarf u.a. in den folgenden Bereichen:

  • Wegfall von Vergütungsansprüchen von Neu- und Bestandsanlagen im EEG-Ausschreibungsverfahren durch verspätete Inbetriebnahme bzw. verspäteten Nachweis des Umweltgutachters
  • Finanzierungsprobleme von Investitionen in die Flexibilisierung von Biogasanlagen durch verspätete Umrüstung
  • Wegfall von Vergütungszahlungen und Risiko einer Pönale durch verspätete Messungen
  • Finanzelle Einbußen durch Verzögerungen beim Netzanschluss
  • Einhaltung von Vergütungsbedingungen, insbesondere beim Mindesteinsatz von Gülle
  • Verlust der Flexibilitätsprämie aufgrund verringerten Substrataufkommens