Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten

Info: Milch/Rind

Das Bundesamt für Güterkraftverkehr informiert über die geltenden Ausnahmeregelungen (zum Beispiel bei Lenk- und Ruhzeiten), auch unter besonderer Berücksichtigung von Transporten von Lebens- und Futtermitteln. Näheres finden dazu finden Sie hier.

Die Verbreitung des Corona-Virus erfordert eine Vielzahl tagesaktueller Maßnahmen. Der DBV informiert seine Mitglieder hierzu laufend über die üblichen verbandsinternen Kanäle.