Begrenzung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh

Info Bioenergie

Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket beschlossen, dass die EEG-Umlage in den kommenden beiden Jahren begrenzt werden soll. Der durch die Corona-Krise gesunkene Stromverbrauch hat die Einnahmen aus der EEG-Umlage geschmälert und die Preise an den Stromhandelsbörsen gedrückt. Die EEG-Umlage wäre sonst von derzeit 6,76 ct/kWh auf ca. 8,6 ct/kWh in 2021 angestiegen. Die EEG-Umlage wird im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 auf 6,0 ct/kWh begrenzt. Die Maßnahme wird durch Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel in Höhe von etwa 11 Mrd. Euro finanziert. Die Maß­nahme stellt insofern eine Zäsur in der Geschichte des EEG dar, als zum ersten Mal externe Gelder eingesetzt werden. Inwieweit dieser Schritt neue Spielräume zur Förderung von Bioenergie (Stichwort Stabilisierung des Anlagenbestandes bis 2030) schafft oder etwa behindert, muss kritisch beobachtet werden. Außerdem soll die „Nationale Wasserstoffstrategie“ für den Einsatz in Verkehr und Industrie mit 7 Mrd. Euro gefördert werden.