Info Bioenergie
Das Verwaltungsgericht Gießen verpflichtet die zuständige Behörde zur Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung des Grenzwertes für die Gewährung des Formaldehydbonus nach dem EEG 2009. Die Behörde hatte zunächst die Bescheinigung verweigert, weil die jährliche, von ihr vorgenommene Kontrollmessung eine Überschreitung des Grenzwertes ergeben hatte. Obwohl danach der Katalysator erneuert wurde und die anschließende Messung die Einhaltung des Grenzwertes bestätigte, wurde die Bescheinigung weiterhin unter Berufung auf die Grenzwertüberschreitung bei der ersten Messung verweigert. Das VG Gießen stellte fest, dass ab dem Zeitpunkt, in dem die Einhaltung des Grenzwertes festgestellt wird, ein Anspruch auf die Erteilung der Bescheinigung besteht. (VG Gießen, Urteil vom 28.10.2019, 1 K7855/17.GI).