Biokraftstoffe: Unionsfraktion will Nachbesserungen bei THG-Quote

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Die Bundesregierung hat am 03. Februar den Gesetzentwurf zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr beschlossen. Die THG-Quote soll schrittweise von derzeit sechs auf 22 Prozent in 2030 ansteigen. Der DBV bewertet die Entscheidung als brauchbare Grundlage für die weitere Entwicklung von Biokraftstoffen. Die Branche erhält bis 2030 eine stabile Perspektive und es ergeben sich Chancen für die Nutzung von Gülle und Stroh.  Allerdings steigt die THG-Quote erst ab Mitte des Jahrzehnts wesentlich und damit deutlich zu spät. Außerdem bedeuten Mehrfachanrechnungen für die Elektromobilität neue Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Biokraftstoffe. Kritisch ist auch der Ausschluss von biogenem Wasserstoff, also Wasserstoff aus Biomasse als Erfüllungsoption. Diese Kritikpunkte hat auch die Unionsfraktion unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss in einem Schreiben an das Bundesumweltministerium aufgegriffen. Das betrifft auch einen schnelleren Ausschluss von Palmöl einschl. seiner Nebenprodukte (POME) aus der THG-Anrechnung. Für die anstehenden Beratungen im Bundestag bestehen damit Aussichten auf weitere Verbesserungen für die Biokraftstoffe.