BMEL erarbeitet Ausnahme vom Verbot des Kükentötens

(aho) Zum Verbot des Tötens männlicher Küken hatte der Bundesrat Anfang März eine Ergänzung im vorgelegten Gesetzentwurf gefordert. Unter Verweis auf den speziellen Futterbedarf beispielsweise in Zoos oder Wildtierauffangstationen hatten die Bundesländer in ihrer Stellungnahme festgestellt: „Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.“ Laut NOZ arbeitet das BMEL daher derzeit an einem ergänzenden Formulierungsvorschlag. Dieser Vorschlag soll Ausnahmen für den Fall vorsehen, dass die Eintagsküken an solche Tiere verfüttert werden, die auf entsprechendes Futter für eine artgerechte Ernährung angewiesen sind. Unklar bleibt, in welchem Umfang die Ausnahmen greifen könnten. Als Nächstes wird sich der Bundestag mit dem Thema befassen. Mitte April steht das Kükentöten auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses.