In dieser Woche tagte die AG Rind der Borchert-Kommission. In dieser sollen die Kriterien der drei vorgesehenen Stufen zum Umbau der Tierhaltung definiert werden. Strittig bleibt, wie ambitioniert die Vorgaben bereits für die 1. Stufe aussehen sollen, die gemäß der Vorschläge bereits im Jahr 2030 gesetzlicher Mindeststandard wären. Die Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstands haben nochmals verdeutlicht, dass starre Mindestvorgaben z.B. zu Laufgangbreiten oder eine Nicht-Berücksichtigung der Kombinationshaltung einen Strukturbruch zur Folge haben, wenn Umbaumaßnahmen nicht finanziert und baurechtlich ermöglicht werden.