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(NOZ) Die Bundesregierung ist der Aufforderung der Bundesländer vorerst nicht nachgekommen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine obligatorische Videoaufzeichnung in den Schlachthöfen zu schaffen. Ebenso ist eine entsprechende geplante freiwillige Vereinbarung in Niedersachsen zwischen Landesregierung und Vertretern der Schlachtbranche aus datenschutzrechtlichen Bedenken gescheitert.