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(AgE) Am Mittwoch der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung zugestimmt. Damit soll bei der Ferkelkastration die Vollnarkose mit Isofluran künftig vom Tierhalter oder einer sachkundigen Person selbst durchgeführt werden können. Für bereits in Betrieb befindliche ältere Narkosegeräte wurde die Verordnung dahingehend modifiziert, dass die sachkundige Person die Anzahl und Anwendungen des Narkosegerätes sowie das Datum der jeweiligen Anwendungen schriftlich oder elektronisch aufzeichnen muss. Bei neuen Geräten erfolgt dies automatisch. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, die dann spätestens Mitte Dezember 2019 in Kraft treten soll.