Info Geflügel
Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Verbot beschlossen, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist. Den Betrieben stehen – neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung. Diese Verfahren arbeiten allerdings derzeit in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Die bestehenden Verfahren sollen daher lediglich als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. Denn in einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31.12.2023 ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor. Ein Verbot gilt jetzt als rechtssicher, weil es marktreife Verfahren für eine Geschlechtsbestimmung im Hühnerei gibt, die bis Ende 2021 in Serie hergestellt werden können. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2019 heißt es noch, dass das Töten männlicher Küken nach deren Schlupf solange zulässig ist, bis alternative Technologien zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei praxisreif sind und entsprechend flächendeckend einsetzbar. Der DBV befürchtet, dass die „gute Absicht“ des Gesetzes zu gegenteiligen Folgen führen wird: weniger Brütereien in Deutschland, mehr Importtiere, längere Transportwege. All dies ist nicht im Sinne unserer Landwirtschaft, aber auch nicht im Sinne der Gesellschaft.