Bundesrat enttäuscht über EEG-Vorlage

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Der Bundesrat zeigt sich enttäuscht über die Vorlage der Bundesregierung zur Novelle des EEG. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren schlägt die Länderkammer zahlreiche Änderungen vor.

Dazu gehören eine Erhöhung des Ausbauziels für Biomasse auf 9,1 GW und entsprechend der Ausschreibungsvolumina sowie eine Aussetzung der Degression der Gebotshöchstwerte bis zur Überzeichnung einer Ausschreibungsrunde. Zudem, so der Bundesrat, sollte die Südquote für Biomasse hinsichtlich Höhe und nicht-vergebener Volumen an die Wind-Südquote angepasst werden. Flexibilitätsanforderungen sollten nicht verschärft und eine Anschlussregelung für Gülleanlagen direkt im Gesetz verankert werden. Auch flexiblere Anforderungen an die Mindestverweilzeit von Substraten im gasdichten System schlägt der Bundesrat vor.

Bei der Solarenergie empfehlen die Länder ein neues Ausschreibungssegment für schwimmende Photovoltaik und Agri-Photovoltaik (Agri-PV) sowie eine Ausweitung der benachteiligten Gebiete in der Länderöffnungsklausel für Freiflächenanlagen. Für Anlagen auf Dächern fordert der Bundesrat höhere Vergütungen und eine Rücknahme der zusätzlichen Ausbauhürden. Zudem soll die EEG-Umlagebefreiung beim Eigenverbrauch auf Anlagen bis 30 kW ausgeweitet werden.

Viele dieser Empfehlungen lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung jedoch mit Verweis auf den Bundeshaushalt oder die EEG-Belastung der Stromverbraucher ab. Die EEG-Novelle befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren und soll dann am 01. Januar 2021 in Kraft treten.