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Am 15. und 16. Juni fand die Sitzung des zuständigen Ausschusses (SCoPAFF) statt. Im Rahmen dieses Treffens wurde ein vorläufiger Wert für einen temporären Rückstandshöchstgehalt für Chlorpropham zwischen der Europäischen Kommission und Vertretern der Mitgliedsstaaten diskutiert. Folgende Informationen liegen uns von der Sitzung vor:
20 Mitgliedsstaaten haben sich für einen tRHG von 0,4 mg/kg für CIPC ausgesprochen. Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG Sante) wird die Rückstandssituation, mithilfe des von dem Kartoffelsektor eingereichten Überwachungsplans, jedes Jahr überprüfen. Über den konkreten Verordnungsentwurf soll am 28. und 29. September abgestimmt werden. Liegt ein abgestimmter Verordnungsentwurf bezüglich eines tRHG vor, wird die Kommission diesen offiziell vorschlagen. Nur bei gemeinsamer Zustimmung von EU-Parlament und -Rat kann die Verordnung in Kraft treten.
Angenommen, EU-Parlament und -Rat stimmen dem Verordnungsentwurf zu, könnte die Umsetzung eines tRHG ab Ende Juli 2021 erfolgen. Im Anschluss müsste dem, von der EU zugelassenem tRHG, auch noch national zugestimmt werden. Voraussetzung für die Einführung eines tRHG stellt weiterhin die Reinigung der Lagerhallen, in denen CIPC zum Einsatz kam, dar. Die UNIKA empfiehlt aus diesem Grund, die betroffenen Lagerhallen nach der offiziellen Reinigungsrichtlinie der Potato Value Chain sorgfältig zu säubern und dies schriftlich zu dokumentieren.