Corona-Krise: Arbeitstag von zwölf Stunden erlaubt

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Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung im Rahmen einer Rechtsverordnung am 07.04.2020 zugestimmt, für Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden zu erlauben. Unter diese bis 30. Juni 2020 befristete Ausnahmeregelung vom Arbeitszeitgesetz fallen u.a. auch Tätigkeiten in der Landwirtschaft bzw. Tierhaltung, in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren sowie der Schlachtbranche. Verkürzt wurde die Mindestruhezeit zwischen Arbeitsende und -beginn – und zwar von üblicherweise 11 auf 9 Stunden.