Info Schwein
Am 10.02.2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Homepage die FAQs zur Corona-Überbrückungshilfe III veröffentlicht. Nun können auch landwirtschaftliche Nutztierhalter diese Unterstützung beantragen, nachdem auf Drängen des DBV die erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet wurden. Die Betriebe erhalten Fixkostenzuschüsse, je nach Höhe des Umsatzeinbruches zwischen 40 und 90% der Fixkosten, wobei nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet werden (s. FAQ: 2.4 Punkt 10. Versicherungen).
Die Überbrückungshilfe III kann für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird. Nach ersten Buchführungsauswertungen der LAND-DATA für die Monate November und Dezember könnten einzelne spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter antragsberechtigt sein. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III kann nur über einen „prüfenden Dritten“ (z.B. Steuerberater, Buchprüfer, Rechtsanwalt) erfolgen.
Alle FAQs finden Sie unter