Info Schwein
Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus führt zu erheblichen Veränderungen und auch Einschränkungen in Gesellschaft und Wirtschaft, wie wir sie bisher nicht gekannt haben.
Insbesondere Tierhaltungsbetriebe – ob mit oder ohne Lohnarbeitskräfte – sollten frühzeitig klären, wie sie ihre Tiere weiter versorgen, wenn Betriebsleiter, Familienarbeitskräfte und/oder Mitarbeiter ausfallen. Denn sind Personen infiziert, werden diese sowie alle möglichen Kontaktpersonen (auch wenn diese nicht infiziert sind) 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Vorsorglich sollte jeder Betrieb seinen QS-Notfallplan nochmals überprüfen und ggf. um geeignete Anweisungen für Ersatzkräfte ergänzen.
Laut FLI gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere mit SARS-CoV-2 infizieren können. Demzufolge sollte eine Versorgung der Tiere oder anderweitige Arbeiten auf dem Betrieb weiter möglich sein, sofern die unter Quarantäne gestellte Person den Kontakt zu anderen Personen meidet und entsprechende Hygienemaßnahmen konsequent umsetzt. Dies gilt aber nur vorbehaltlich weitergehender und einschränkender Auflagen durch die jeweilige Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde!
DBV-Präsident Joachim Rukwied hat diesbezüglich in einem Schreiben an Bundesministerin Klöckner darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Positionierung der Fachbehörden auf Bundesebene für die derzeit stark unter Druck stehenden Gesundheitsbehörden hilfreich wäre, um die vielen besonderen Sachverhalte der Land- und Ernährungsbranche besser beurteilen zu können. Es muss gelingen, geeignete praktikable Regelungen für den für die Ernährungsversorgung der Bevölkerung systemrelevanten Sektor der Landwirtschaft zu finden.