DBV: Bauen für mehr Tierwohl ermöglichen

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Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz im Bundestag am 22.02.2021 forderte DBV-Präsident Joachim Rukwied, das Bauen von Tierwohlställen zu erleichtern. Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Stallumbau zur Schaffung von mehr Tierwohl zu ermöglichen. In der Folge fordern u. a. die Borchert-Kommission, der Agrargipfel mit der Bundeskanzlerin sowie jüngst der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Baulandmobilisierungsgesetz deutliche genehmigungsrechtliche Erleichterungen für den Tierwohlstallbau. Der Bundesrat schlägt vor, Stallbauten neben den bisherigen Außenbereichs-Genehmigungstatbeständen über eine neue Nummer 1a zu § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigen zu können. Diese gilt unter der Prämisse, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einer Tierhaltungsanlage dient, die zur Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert oder ersetzt werden soll, ohne dass dabei die Zahl der Tierplätze erhöht wird.

Der DBV fordert vom Bundestag, dem Bundesratsvorschlag zu folgen. „Es kann nicht sein, dass sich die Koalitionsfraktionen in ihren Forderungen zu Tierwohl geradezu überbieten, dann aber nicht bereit sind, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Umbauten zu schaffen. Ich appelliere an die Verantwortlichen: Schalten Sie das Baurecht für den Tierwohlstallbau auf grün!“, so Rukwied.