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DBV-Präsident Rukwied begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis 31.12.2021. „Die Verlängerung der Steuererklärungsfrist entlastet die landwirtschaftlichen Buchstellen und unsere Betriebe, die noch dazu unter den erschwerten Corona-Bedingungen arbeiten“, so Rukwied. In den Betrieben und in den landwirtschaftlichen Buchstellen führe dies zu deutlich erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand. Aus Sicht des DBV sei es daher besonders wichtig, dass auch die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verlängert wird.