DBV: Corona-Krise erfordert gesetzliche Anpassungen

Info Schwein

Das DBV-Präsidium hat in seiner Sitzung am 12.05.2020 u.a. eine Erklärung zum Thema „Notwendige Politik- und Gesetzesanpassungen im Zuge der Corona-Krise“ verabschiedet. Dazu gehören u.a. Sonderregelungen zu den Schulungen für die Ferkelkastration mit Betäubung (Isofluran), zur Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung, zum EEG und im steuerlichen Bereich. Außerdem soll die Risikovorsorge der Betriebe über eine steuerliche Gewinnrücklage und Mehrgefahrenversicherungen gestärkt werden. Die Präsidiumserklärung des DBV finden Sie hier: https://www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/landwirtschaft-in-der-corona-krise-staerken.

Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang die gestern erschienene Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes: https://www.tierschutzbund.de/news-storage/landwirtschaft/190520-verbot-der-betaeubungslosen-ferkelkastration-nicht-wegen-corona-verschieben/. Darin kritisiert der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, „Wer sich über Jahre verweigert, alle verfügbaren Alternativen voranzubringen und dann Corona vorschiebt, um erneut einen Aufschub ins Spiel zu bringen, darf von den politisch Verantwortlichen nicht erhört werden“.

Hierzu muss deutlich gesagt werden: Der DBV hat keinen „Aufschub ins Spiel gebracht“! In der DBV-Präsidiumserklärung wird ganz klar gesagt, dass der 31.12.2020 als Ausstiegsdatum für die betäubungslose Ferkelkastration steht! Es werden vom DBV lediglich Erleichterungen beim Sachkundeerwerb für die Isofluranbetäubung gefordert, um das Datum auch halten zu können. In dem von Tierschützern immer wieder genannten „Vorzeigeland Schweiz“ sind im Übrigen nur 3 Stunden Sachkundelehrgang für die Isofluranbetäubung vorgeschrieben! Darüber hinaus ist es aus Sicht des DBV im Hinblick auf die bisher bekannt gewordenen positiven Ergebnisse der BMEL-Studie zur Lokalanästhesie zur Wirksamkeit dieser Mittel außerordentlich hilfreich, zumindest das Mittel Procain mit Anwendung durch den Tierarzt ab 2021 zu akzeptieren. Die Behauptung des Deutschen Tierschutzbundes, der DBV hätte sich über Jahre hinweg verweigert, alle Verfahren voranzubringen, ist schlichtweg falsch! Der DBV hat sich immer offen gegenüber allen Verfahren gezeigt. Dieses Thema ist aber nicht allein von der Landwirtschaft zu lösen, sondern von allen Beteiligten der Wertschöpfungskette, von den Landwirten über die Schlachthöfe, die Fleischverarbeiter bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel. Die o.a. Aussage des Deutschen Tierschutzbundes ist geradezu ein Affront gegenüber denjenigen Landwirten, die für einen Anteil von aktuell immerhin ca. 14% Jungebern sorgen und vor allem gegenüber dem Verbund der norddeutschen Sauenhalter, die sich intensiv für das Verfahren der Immunokastration einsetzen! An Stelle von Kritik wäre hier Unterstützung vom Deutschen Tierschutzbund hilfreich! Stattdessen kein Wort vom Deutschen Tierschutzbund zu den derzeitigen Abzügen von 3 Cent für immunokastrierte Eber und kein Wort zur angekündigten deutlichen Verschlechterung der Bezahlung für Jungeber und geimpfte Eber von -6 Cent durch Müller-Fleisch ab 2021. Offenbar geht es dem Deutschen Tierschutzbund letztendlich eher um die Abschaffung der Tierhaltung als um die Verbesserung!